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VPRT fordert Absage der Länder an KEF-Empfehlung und neue Empfehlung auf Grundlage von klarem Programmauftrag 2005
Doetz fordert "kommerzielle Enthaltsamkeit" von ARD und ZDF

Berlin (ots)

Die erwartete Empfehlung der KEF zugunsten einer
Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab dem
nächsten Jahr zwingt nach Auffassung der privaten Rundfunkanbieter in
Deutschland jetzt die Bundesländer, ihrer Verantwortung gegenüber den
Gebührenzahlern gerecht zu werden und deshalb dem Vorschlag der KEF
eine eindeutige Absage zu erteilen. Wie der Präsident des Verbandes
Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, heute
in Berlin erklärte, habe die Entscheidungsfindung der KEF die Grenzen
ihrer Möglichkeiten, ARD und ZDF zu sparsamem Umgang mit den Geldern
der Gebührenzahler zu zwingen, einmal mehr überdeutlich unter Beweis
gestellt. Ohne eine grundlegende Reform des
Rundfunkfinanzierungssytems scheine ein marktgerechter und sozial
verträglicher öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht möglich zu sein.
Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes lasse nach
Auffassung von Doetz Verfahren zu, jetzt eine Gebührenerhöhung
abzulehnen und eine neue Gebührenfestsetzung in einem Jahr
anzusetzen, um so die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst zu
einem zeitgemäßen, marktgerechten Sparkurs zu veranlassen.
Gleichzeitig sollten die Länder das Jahr 2004 zur Bestimmung einer
klaren Definition des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages
nutzen, ohne den die Gebührenfinanzierung grundsätzlich nicht länger
legitimiert werden könne. Im Mittelpunkt sollte für ARD und ZDF dabei
das Gebot zu kommerzieller Enthaltsamkeit stehen. Dies gelte für die
Zahl ihrer bestehenden Programme und die Gestaltung dieser Angebote
ebenso wie für das zwingend notwendige Verbot von Werbung und
Sponsoring. Ein Werbeverbot müsse ein wesentlicher Bestandteil der
Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden, der
durch die Gebührenfinanzierung vor Kommerz geschützt und zur
Programmvielfalt verpflichtet werde.
Es sei einerseits plumpe Augenwischerei, betonte Doetz, wenn zum
Beispiel der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, Udo Reiter, in
diesen Tagen für den Fall eines Werbeverbotes bei ARD und ZDF die
Notwendigkeit einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von 1,50 Euro pro
Monat in die Welt gesetzt habe, andererseits aber auch ein erneuter
Beleg für die Verweigerungshaltung bei Einsparmaßnahmen, wie sie bei
allen anderen öffentlichen Institutionen sowie in der
Privatwirtschaft gegenwärtig selbstverständlich seien.
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1994 festgestellt, dass
der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die Verwirklichung - und damit
die Gebührenfinanzierung - von Programmen, die dem klassischen
Rundfunkauftrag nicht entsprächen, von Verfassung wegen keinen
Anspruch habe. Damit werde noch einmal klar, dass die rechtlich zu
trennende Debatte zwischen Gebührenfestsetzung und Strukturreform des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks es der Politik nicht verbiete, ein
marktgerechtes Aussetzen einer erneuten Gebührenerhöhung zu
Strukturreformen zu nutzen, die für eine dadurch notwendige neue
Empfehlung der KEF erhebliche Konsequenzen haben könnten.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz-Kommunikation GmbH, 
Tel.: 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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