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Länderanhörung zum Glücksspielstaatsvertrag: VPRT warnt vor Diskriminierung privater Sender durch einseitiges Werbeverbot im Umfeld von TV-Sportsendungen

Berlin (ots)

Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat heute anlässlich einer Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages vor einer einseitigen Diskriminierung privater Fernsehsender durch die vorgesehenen Werberegelungen gewarnt. Der vorgelegte Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages sieht vor, dass Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig sein soll. Bereits im April hatte der Arbeitskreis die vorgestellten Eckpunkte der Ministerpräsidenten zum neuen Staatsvertrag zwar als grundsätzlich richtiges Signal für ein Lizenzmodell im Bereich der Sportwette bewertet, aber bezweifelt, dass die vorgesehenen Restriktionen dem Ziel der Regulierung und Kanalisierung gerecht werden.

Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH: "Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte dies für sportübertragende Privatsender als faktisches Werbeverbot verstanden werden. Damit würden sie gegenüber anderen Medienangeboten sowie auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind, erheblich benachteiligt. Wir appellieren an die Länder, in den weiteren Beratungen die Werbebestimmung deutlich nachzubessern und für Sportsender entsprechende Werbung zuzulassen."

Deissenberger erläuterte, dass der VPRT im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr rechne. Sollten diese Einahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt im Bereich Sport vorbeifließen, würden diese im Wettbewerb um attraktive Rechte mit ARD und ZDF durch die entsprechenden Mindereinahmen zusätzlich benachteiligt.

"Der Umstand, dass Banden- und Trikotwerbung mit der neuen Glücksspielregulierung erlaubt werden sollen, zeigt die Absurdität des vorgesehenen Werbeverbotes. Diese würde dann auch in unseren Sportprogrammen zu sehen sein, eine eigene Werbung der privaten Sender hingegen wäre nicht zulässig", so Deissenberger. Mit einem Werbeverbot werde schließlich fundamental das Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags konterkariert, der die Nachfrage in Deutschland auf lizenzierte Angebote kanalisieren soll, denn eine Kanalisierung erfolge gerade durch das Bewerben der lizenzierten Angebote.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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