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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Ombudsrat legt Schlussbericht vor

Nürnberg (ots)

Klärung der Verantwortung in
Arbeitsgemeinschaften auch Forderung der BA
Heute hat der Ombudsrat seinen Schlussbericht zur Umsetzung der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II") vorgelegt. 
In dem Bericht setzt sich der Ombudsrat kritisch mit den gesetzlichen
Grundlagen des Arbeitslosengeldes II und der praktischen Umsetzung 
der Reform auseinander.
Der Ombudsrat kritisiert vor allem die ungeklärte Verantwortung in
den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Agenturen für 
Arbeit. Außerdem fordert er größere Eigenverantwortung der ARGEn.
Nach dem Willen des Gesetzgebers arbeiten Kommunen und Agenturen in 
den ARGEn zusammen. Dabei ist nicht geklärt, wer letztlich die 
Führung und Verantwortung trägt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) 
hat schon frühzeitig auf dieses Konstruktionsproblem hingewiesen. Die
BA hat ein hohes Interesse daran, dass die Frage der Führung und 
Verantwortung in den ARGEn eindeutig geklärt wird. Diesen 
Konstruktionsmangel kann aber nur die Politik beheben.
Mehr als die Hälfte der rund 70.000 telefonischen und 
schriftlichen Anfragen an den Ombudsrat bezogen sich auf eine 
fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Bescheide der 
Grundsicherung. Daher kritisiert der Ombudsrat, dass eineinhalb Jahre
nach Einführung des Arbeitslosengeldes II noch keine verständlicheren
Bescheide entwickelt worden sind. Die BA kann diese Kritik von 
Bürgern und Ombudsrat nachvollziehen. Allerdings spiegeln die 
Bescheide die komplizierte Rechtslage wider. Sie müssen komplexe 
Sachverhalte rechtlich korrekt und gerichtsfest abbilden. Es reicht 
leider nicht, wenn die Bescheide beispielsweise nur Zahlungshöhe und 
Zahlungszeitraum nennen.
Der BA-Vorstand bedankt sich beim Ombudsrat nicht nur für das Lob,
das der Rat in seinem Abschlussbericht für das Engagement der 
Mitarbeiter in den ARGEn äußert, sondern auch und vor allem für die 
gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen eineinhalb 
Jahren.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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