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Bundesagentur für Arbeit (BA)

SGB III - unter www.arbeitsamt.de abrufbar

Nürnberg (ots)

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat jetzt das
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) mit
angrenzenden Gesetzen, Verordnungen und BA-Regelungen in ihr
Internet-Angebot aufgenommen. Die Gesetzesänderungen, die zum 27.
März 2002 in Kraft getreten sind, wurden bereits eingearbeitet.
Das neue Angebot ist auf der Homepage der BA beim Menü "Die
Bundesanstalt für Arbeit stellt sich vor" unter "Unsere rechtlichen
Grundlagen" zu finden.
Die Texte liegen im HTML-Format vor. Kleinere Bereiche können
direkt abgerufen, größere Dateien auf den eigenen PC heruntergeladen
werden.
Seit Inkrafttreten des SGB III am 24.03.1997 wurde dieses Gesetz
bereits 41 mal geändert.
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.IIIb3@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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