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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Urteil zur Berücksichtigung von "Einmalzahlungen" wird zügig umgesetzt

Nürnberg (ots)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Berücksichtigung von Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld) bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen wird
zügig umgesetzt. Hierauf haben der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, und der Präsident der
Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, heute hingewiesen.
Das Bundesarbeitsministerium hat veranlasst, dass die Arbeitsämter
schon einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils durch vorläufige
Entscheidungen der Arbeitsämter Einmalzahlungen bei Ansprüchen auf
Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld berücksichtigen. Dem Kabinett
wird schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Regelung
vorgeschlagen, die dann ab 2001 gelten soll.
Bis dahin entscheiden die Arbeitsämter wie folgt:
1. Für alle am 21. Juni 2000, dem Tag der Bekanntgabe der
Verfassungsgerichtsentscheidung, noch nicht rechtskräftigen Altfälle
wird das der Lohnersatzleistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt
rückwirkend (frühestens vom 1. Januar 1997 an) pauschal um zehn
Prozent erhöht.
2. In Anlehnung an diese vom Bundesverfassungsgericht
vorgeschlagene Pauschalierung für Altfälle werden auch die
Bemessungsentgelte bei den laufenden Leistungsfällen und bei den bis
zum Jahresende entstehenden Neufällen entsprechend erhöht.
Von dieser pauschalen Erhöhung, die bereits mit der Julizahlung
erfolgen soll, profitieren zur Zeit etwa 1,7 Millionen Arbeitslose.
Die Nachzahlungen für Altfälle erfolgen in der zweiten Jahreshälfte.
Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, betonte:
"Mit dieser zügig umgesetzten Regelung stellen das
Bundesarbeitsministerium und die Bundesanstalt für Arbeit sicher,
dass die Arbeitslosen bereits im August über die höheren Leistungen
verfügen können und nicht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung
warten müssen."
Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen
Neuregelung, die das Bundesarbeitsministerium derzeit vorbereitet.
Mit dem Gesetz soll nicht nur die pauschale Zahlung für die
Übergangszeit geregelt werden. Ab dem 1. Januar 2001 werden
Einmalzahlungen - wie laufendes Arbeitsentgelt - in jedem Einzelfall
in die individuelle Leistungsberechung einbezogen. Der Gesetzentwurf
soll nach der Sommerpause in die parlamentarischen Beratungen
eingebracht werden, damit die Regelungen rechtzeitig zum 1. Januar
2001 in Kraft treten können.
Beispiele zu den Auswirkungen der Neuregelung:
Für einen Arbeitslosen (verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse III) mit
einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.000 DM monatlich erhöht sich das
monatliche Arbeitslosengeld von rd. 2.302 DM um 161 DM auf 2.463 DM.
Ein lediger Arbeitsloser (Steuerklasse I, ohne Kind) mit einem
Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 3.500 DM monatlich, erhält statt
bisher 1.317 DM künftig 1.410 DM monatlich (+ 93 DM).

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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