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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Gemeinsame Erklärung des BMAS und der BA

Nürnberg (ots)

Zu der aktuellen Berichterstattung über
Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die 
Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:
Das BMAS und die BA sind sich einig, dass Observationen im Auftrag
der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig
aus der Dienstanweisung gestrichen.
Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine 
gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem 
Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bekämpfung von 
Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die 
BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente 
abschließend zu recherchieren.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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