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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Keine neuen Regelungen zur Observierung von Hartz IV - Empfängern

Nürnberg (ots)

Der in der heutigen Bildausgabe veröffentlichte
Artikel zur "Beschattung von Hartz IV - Betrügern" suggeriert, dass 
die Bundesagentur für Arbeit (BA) künftig bei Betrugsverdacht 
verstärkt Leistungsempfänger observiert. Dies trifft so nicht zu. Die
BA stellt dazu fest:
Nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sollen die Träger der 
Grundsicherung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einen 
Außendienst einrichten. In der Vergangenheit gab es bereits 
Regelungen die beschrieben, wann Kontrollen gerechtfertigt sind, und 
welchen Rahmen der Datenschutz setzt. Neu ist, dass anstelle der 
bisherigen Hinweise und Empfehlungen aufgrund einer 
Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes verbindliche Regelungen 
getroffen wurden. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
Außendienst wurde klar und verbindlich geregelt, was rechtlich 
zulässig und was unzulässig ist. So darf eine Observation nur die 
Leiterin bzw. der Leiter der Grundsicherungsstelle anordnen. Damit 
werden Observationen restriktiver als bisher behandelt.
Grundsätzlich ist eine Observation unzulässig. Nur in begründeten 
Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden 
Leistungsmissbrauch ist sie als letztes Mittel der 
Sachverhaltsaufklärung zulässig. Ein solcher Fall kann vorliegen, 
wenn Leistungen über einen längeren Zeitraum in erheblicher Höhe zu 
Unrecht erbracht werden. Allein eine anonyme Anzeige rechtfertigt 
eine Observation damit im Regelfall nicht.
Die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs bewegen 
sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der
Bundesrepublik ist über diese Regelung informiert.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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