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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Mit dem Ausbildungsbonus älteren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen

Nürnberg (ots)

Jugendliche, die schon über ein Jahr die Schule
verlassen haben und sich seitdem erfolglos um eine berufliche 
Ausbildung bemüht haben, brauchen eine Chance. Deshalb können 
Arbeitgeber, die für diese Jugendlichen zusätzlich einen 
Ausbildungsplatz schaffen, rückwirkend ab 01.07.2008 einen 
Ausbildungsbonus erhalten.
Höhe des Ausbildungsbonusses
Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung beträgt der finanzielle 
Zuschuss 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Gezahlt wird in zwei Raten: 50
Prozent nach der Probezeit, 50 Prozent nach der Anmeldung zur 
Abschlussprüfung.
Beantragen
Arbeitgeber müssen den Ausbildungsbonus vor Beginn der Ausbildung bei
der Agentur für Arbeit zunächst formlos beantragen.
Zusätzliche Ausbildungsverträge
Eine Förderung setzt voraus, dass ein zusätzlicher Ausbildungsplatz 
bereitgestellt wird. Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn bei 
Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsplätze einschließlich des 
neuen Ausbildungsvertrags höher ist als der Durchschnitt der drei 
vorhergehenden Jahre jeweils zum Jahresende. Der Nachweis der 
Zusätzlichkeit erfolgt durch eine Bescheinigung der zuständigen 
Kammer.
Für welche Jugendlichen wird der Bonus gewährt?
Der Ausbildungsbonus wird in jedem Fall gewährt, wenn ein 
Jugendlicher ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder 
Hauptschulabschluss eingestellt wird, der sich bisher erfolglos um 
eine Lehrstelle bemüht hat.
Ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus besteht auch bei Einstellung 
eines sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen. 
In diesen Fällen können zusätzlich auch die Ausbildung begleitende 
Hilfen in Form individuell zugeschnittener Lernunterstützung in 
Anspruch genommen werden.
Für Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss, die seit mindestens 
einem Jahr, oder mit höherem Schulabschluss, die seit mindestens zwei
Jahren einen Ausbildungsplatz suchen, kann im Einzelfall ein Bonus 
gewährt werden.
Für Jugendliche, die den Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, 
Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben 
und Schwierigkeiten haben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, 
wird ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für 
Arbeit oder rufen Sie uns an unter 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 
ct/min; Mobilfunkpreise abweichend
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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