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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Längere Anspruchsdauern für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher beschlossen - BA stellt Bescheide um

Nürnberg (ots)

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für
ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und 
arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld.
Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor 
zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch 
für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen 
erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die 
Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle 
werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für
Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine 
halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von 
der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen 
für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion 
abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit 
wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet 
werden können, sollte von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 
2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 
fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen 
standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 
15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. 
bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und 
Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 
Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die 
Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab 
Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren 
Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. 
Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden
hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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