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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Befristet Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nürnberg (ots)

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien
kritisch darüber berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) 
den Arbeitsgemeinschaften verbiete, weiterhin befristete 
Arbeitskräfte einzustellen.
Hierzu stellen wir folgendes fest:
Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber der BA 4.000 zusätzliche 
unbefristete Stellen zugeteilt, damit die Arbeitgemeinschaften und 
Agenturen ihre Aufgaben im Bereich des SGB II auf einer stabileren 
Grundlage erfüllen können. Trotz dieser Stellenaufstockung hat sich 
die Anzahl der befristet Beschäftigten im Bereich der Grundsicherung 
- u.a. bedingt durch die dezentrale Entscheidungskompetenz zur 
Einstellung von befristetem Personal - im Laufe des Jahres nicht 
verringert.
Der Gesetzgeber wünscht sich nun berechtigterweise eine umfassende
Transparenz darüber, wie viele Mitarbeiter in der Grundsicherung 
befristet beschäftigt sind und in welchen Bereichen dieses Personal 
eingesetzt wird. Die Bundesagentur kann diesen Wunsch des 
Gesetzgebers nachvollziehen, da das Personal im SGB II-Bereich aus 
dem Bundeshaushalt und damit von den Steuerzahlern finanziert wird. 
Sie unterstützt diese Intention und führt daher im Auftrag des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine bundesweite Abfrage 
durch.
Damit die Arbeitsgemeinschaften und Agenturen ihre Aufgaben im 
Sinne der Kunden erfüllen können, werden auf der Basis der Abfrage 
auch im Jahr 2008 zur Stabilisierung der Personalsituation weitere 
Stellen für Dauerbeschäftigte zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidung, zum jetzigen Zeitpunkt bis zur Bewertung der 
Abfrageergebnisse im Dezember vorübergehend keine neuen befristeten 
Verträge abzuschließen, ist sachlich notwendig, um die Stabilität der
benötigten Entscheidungsgrundlage nicht in Frage zu stellen.
Dies bedeutet nicht, dass generell keine befristeten Verträge 
begründet bzw. verlängert werden können. So werden z.B. bis zu einem 
Gesamtumfang von 5.000 Beschäftigungsmöglichkeiten zum 1.1.2008 
Anschlussarbeitsverhältnisse begründet, für die in der 2. 
Jahreshälfte 2007 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales entsprechende Zusagen gemacht wurden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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