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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zur gescheiterten Klage des verurteilten Mörders Gäfgen:

Bielefeld (ots)

Gäfgens Foltervorwurf
Gestrauchelt,aber nicht
abgestürztVon Wolfgang Schäffer
Magnus Gäfgen ist ein Entführer und Mörder. Skrupellos hat er im 
September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler erst 
entführt, dann erstickt und anschließend in einen Tümpel geworfen. 
Ein solcher Verbrecher gehört nicht auf freien Fuß. Da beißt die Maus
keinen Faden ab.
Dennoch hätte es sein können, dass der inzwischen 33-Jährige in einem
neu aufzurollenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen worden 
wäre.
 Dazu hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die 
Grundrechtsbeschwerde Gäfgens allerdings anerkennen und den Prozess 
vor dem Landgericht Frankfurt als unfair bezeichnen müssen. Doch der 
Verbrecher ist gescheitert. Er hatte ein Verfahren, an dem es nichts 
auszusetzen gibt. Die Frankfurter Richter haben alles richtig 
gemacht.
Zudem stellten die Europa-Richter noch einmal deutlich heraus, die 
Ermittler hätten zwar unmenschlich gehandelt, aber nicht gegen das 
Folterverbot verstoßen.
 Just auf einem solchen Foltervorwurf aber hatten Gäfgen und sein 
Anwalt die Beschwerde in Straßburg aufgebaut. Das Frankfurter 
Gerichtsverfahren sei unrechtmäßig gewesen, da die Aussagen und das 
Geständnis des Kindermörders unter Androhungen von massiver 
körperlicher Gewalt der Polizei erfolgt seien.
Mündliche Drohungen dieser Art hat es tatsächlich gegeben. Der 
damalige Vize-Chef der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wurde 
deshalb wegen Nötigung verurteilt und ist nicht mehr auf seinem 
Posten.
Es war und ist ein sehr dünnes Eis, auf dem sich Ermittler oft 
bewegen. Wie weit darf man gehen, um ein Menschenleben zu retten? 
Wann beginnt Folter? Fragen, die Polizeibeamte oft unter immensem 
Druck zu entscheiden haben und dennoch selten wirklich falsch 
beantworten.
Wie im Fall des Jakob von Metzler. Auch hier sind die Ermittler sehr 
weit gegangen, um den Täter unter Druck zu setzen, ihn zum Reden zu 
zwingen. Alles mit dem Ziel, das Leben des entführten Kindes noch zu 
retten. Dazu sind sie sogar unmenschlich vorgegangen, haben gegen die
Menschenrechtskonvention verstoßen.
Das ist nicht korrekt, keine Frage. Doch gefoltert haben die 
Ermittler eben nicht. Stattdessen sind sie bei ihrer Gratwanderung 
zwischen Recht und Unrecht ein wenig ins Straucheln geraten, ohne 
allerdings in den Sumpf der Gewalt abzustürzen und sich damit auf das
Niveau des Verbrechers zu begeben. Diese Einschätzung deutscher 
Gerichte wurde jetzt in Straßburg bestätigt.
Die Euro-Richter verteilten zudem ausdrückliches Lob dafür, dass die 
verantwortlichen Polizisten zur Rechenschaft gezogen worden sind. 
Auch in dieser Hinsicht hat sich die deutsche Justiz nichts, aber 
auch gar nichts vorzuwerfen.
Auch deshalb bleibt der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer 
und Mörder Magnus Gäfgen weiter hinter Gittern. Ohne Aussicht, 
vorzeitig auf freien Fuß zu kommen. Das ist gut so.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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