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Forschung und Technologietransfer im Steuerrecht
Bericht über die Euroforum-Tagung "Forschung und Technologietransfer im Steuerrecht" (30./31. März 2000) von Professor Dr. Wolfgang Kessler.

Düsseldorf (ots)

Hochschulen und als gemeinnützig anerkannte
privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen sind aufgrund der
Regelungen der Abgabenordnung grundsätzlich von der Steuer befreit.
Jedoch können diese Institutionen auch Tätigkeiten entfalten, die von
der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Das zentrale Problem der
steuerlichen Beurteilung von Forschung und Technologietransfer
besteht damit in der Grenzziehung zwischen den steuerfreien und
steuerpflichtigen Bereichen der genannten Institutionen. Viele der
sich hieraus ergebenden Fragestellungen konnten bislang noch nicht in
vollem Umfang befriedigend gelöst werden.
Eines der entscheidenden Abgrenzungskriterien stellt dabei die
Wettbewerbsrelevanz der Forschungsaktivitäten dar. Insbesondere dann,
wenn Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit ihren Tätigkeiten in
Wettbewerb zu privaten nicht steuerbegünstigten Anbietern treten,
wird eine partielle Steuerpflicht begründet. Dabei ist umstritten,
wann eine schädliche Wettbewerbssituation anzunehmen ist, d.h. ob
gegebenenfalls bereits eine potentielle Wettbewerbslage zu
privatwirtschaftlichen Unternehmen ausreicht.
Darüber hinaus ergeben sich auch aus allgemeinen steuerlichen
Grundsätzen zahlreiche Steuerrisiken für die gemeinnützigen
Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Zu denken ist dabei etwa an
Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Vergütungen an ausländische
Forscher im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer. Des weiteren
stellt die steuerliche Qualifikation von Einnahmen aus der Verwertung
von Forschungsergebnissen und aus Sponsoringverträgen einen äußerst
problematischen Teilaspekt dar.
Gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel und dem
damit verbundenen Zwang zur Erschließung neuer Einnahmequellen
gewinnen derartige Fragestellungen zunehmend an Brisanz.
Vor diesem Hintergrund führte der Seminarveranstalter EUROFORUM
eine Tagung zum Thema "Forschung und Technologietransfer im
Steuerrecht" am 30. und 31. März in München durch. Die Aktualität der
Thematik wurde schon durch die Teilnahme von weit über 100 Vertretern
verschiedenster Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen
bestätigt. Die Tagung stand unter der fachlichen Leitung von Prof.
Dr. Roman Seer von der Ruhr-Universität-Bochum und Prof. Dr. Wolfgang
Kessler von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Als Referenten
konnten zudem hochkarätige Experten aus Finanzverwaltung und Praxis
gewonnen werden.
Ausgehend von einem Überblick über den steuerlichen Status von
Forschungseinrichtungen und Hochschulen durch Prof. Dr. Roman Seer
konzentrierten sich die Vorträge am ersten Tag auf die Abgrenzung von
Grundlagen- und Auftragsforschung. Die sehr klaren und hochaktuellen
Ausführungen von Ministerialrat Horst Eversberg aus dem
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen wurden durch Anmerkungen aus
Sicht der Praxis von Herrn Konrad Viehbeck, Referent Steuern der
Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft, ergänzt. Dabei wurde
auch auf die möglichen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform
eingegangen.
Weitere Themen waren die umsatzsteuerliche Qualifikation von
Auftragsforschung und Technologietransfer, auf die Herr Frank Fritsch
aus dem Bundesfinanzministerium einging. Neben der Frage nach der
Unternehmereigenschaft ging es dabei um das Spannungsverhältnis von
nationalem und EU-Recht. Den Abschluß des ersten Tages bildete ein
Überblick von Rechtsanwalt Dr. Schick, Sozietät Menold Herrlinger in
Stuttgart, über die steuerlichen Zweifelsfragen bei der Gestaltung
von Kooperationen im Rahmen der Know-how-Gewinnung und der
Know-how-Verwertung.
Zu Beginn des zweiten Tages gab Prof. Dr. Wolfgang Kessler einen
Überblick über die Besteuerungsrisiken aus neuen Aufgaben und
Aktivitäten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die
anschließenden Vorträge von Dr. Martin Strahl, Sozietät Carlé, Korn,
Stahl in Köln, und Dr. Burckhard Kaddatz, Institut für
Innovationstransfer an der Universität Bielefeld, setzten sich
intensiv mit dem Für und Wider der Gründung von
Verwertungsgesellschaften und den steuerlichen Folgen der Verwertung
von Forschungsergebnissen allgemein auseinander. Anschließend
erörterten Herr Konrad Viehbeck und Herr Michael von Döring,
EU-Referent der Universität Tübingen, umfassend unterschiedliche
Aspekte der internationalen Zusammenarbeit von
Forschungsinstitutionen. Abschließend ging Herr Ministerialrat Horst
Eversberg grundlegend auf die Beurteilung von Fördervereinen als ein
Gestaltungsinstrument der Mittelbeschaffung für gemeinnützige
Forschungseinrichtungen und Universitäten ein.
Insgesamt vermittelte die Tagung einen umfassenden und
hochaktuellen Einblick in diesen besonders komplexen Bereich des
Steuerrechts. Das in diesem Bereich auch weiterhin ein großer
Klärungsbedarf besteht, wurde auch aus den Fragen und
Diskussionsbeträgen der Teilnehmer deutlich. Eine Wiederholung der
Veranstaltung wird somit wohl stets auf breiten Zuspruch stoßen.
Verfasser des Beitrags
   Prof. Dr. Wolfgang Kessler
   Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
   Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
   Werderring 8
   79085 Freiburg
   Tel.: 0761/2039203
   Email:  wkessler@vwl.uni-freiburg.de
Adresse des Veranstalters:
EUROFORUM Deutschland GmbH
Claudia Büttner
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Günther-Str. 7
40235 Düsseldorf
Tel.: 0211/96 86-592
Email:  buettner@euroforum.com

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