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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Deutsche US-Emittenten warnen vor Konflikten mit amerikanischen Börsengesetzen

Berlin (ots)

Deutsche Unternehmen, die an der New Yorker Börse
notiert sind, unterstützen die neuen amerikanischen Börsenregeln des
Sarbanes-Oxley-Gesetzes, mit dem das Vertrauen der Investoren in die
Integrität der Kapitalmärkte durch wirksame Maßnahmen wieder
hergestellt werden soll. In einem Schreiben an die
US-Börsenaufsichtsbehörde SEC macht die Mehrzahl der Gesellschaften
aber gleichzeitig deutlich, dass die neuen US-Vorschriften in einigen
Punkten mit europäischen und deutschen Standards nicht vereinbar
sind, während sie in anderen Punkten zu einer unnötigen Duplizierung
vergleichbarer Systeme führen. Die Firmen setzen sich deshalb dafür
ein, einige Bestimmungen des neuen US-Gesetzes auf ausländische
SEC-Emittenten nicht anzuwenden. Sie bitten zudem die SEC, vor einer
endgültigen Entscheidung die potenziellen Konflikte mit ausländischen
Rechtssystemen näher zu untersuchen.
In ihrem Schreiben an die SEC weisen die deutschen Unternehmen auf
Verwerfungen hin, die mit der Anwendung des amerikanischen Rechts
außerhalb der USA zwangsläufig verbunden wären. Die damit
einhergehende Kollision unterschiedlicher
Corporate-Governance-Systeme könne zu unverträglichen Konflikten
führen. So sei das einheitliche anglo-amerikanische Board-System mit
dem zweistufigen deutschen Vorstands- und Aufsichtsratssystem nicht
kompatibel. Nach deutschem Recht sei der Vorstand als Ganzes und
nicht einzelne Vorstandsmitglieder für die Geschäftsführung
verantwortlich. Darüber hinaus habe der deutsche Gesetzgeber die
Pflicht zur Einführung eines Risikomanagementsystems sowie
strafbewehrte Vorschriften zur Verhinderung von Kursmanipulationen
und Marktmissbrauch bereits verwirklicht.
Die Unternehmen erinnern daran, dass die SEC bereits in ihrem
ursprünglichen Gesetzentwurf darauf hingewiesen hatte, die zwingende
Anwendung der neuen Regeln bei ausländischen Gesellschaften würde zu
Problemen führen. Auch in der Aussprache im amerikanischen Kongress
anlässlich der Annahme der endgültigen Gesetzesfassung wurde
ausdrücklich hervorgehoben, dass man nicht die Absicht habe,
US-Vorschriften ungeachtet der Souveränität anderer Länder und ihrer 
Gesetzgebungsorgane zu exportieren. Man erkenne das Recht der
Herkunftsländer an, eigene Corporate-Governance-Standards für ihre
heimischen Gesellschaften festzulegen.
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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