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DIHK und BDI zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rentenurteil als Initialzündung zur langfristigen Sicherung des Generationenvertrages nutzen

Berlin (ots)

"Die konsequente nachgelagerte Besteuerung von
Alterseinkünften ist ein Kernelement eines zukunftsfähigen
Steuersystems und wäre die richtige steuerpolitische Antwort auf das
Urteil des Verfassungsgerichts." Das erklären der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI) zum heutigen Renten-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das die heutige Besteuerungspraxis für
verfassungswidrig erklärt.
Vorsorgeaufwendungen müssten steuerfrei gestellt und die im Alter
zufließenden Bezüge besteuert werden. Die Politik sei nun
aufgefordert, flächendeckend einzuführen, was im Zuge der
Rentenreform für die kapitalgedeckte, private Zusatzvorsorge
richtigerweise bereits eingeführt wurde. Mit der gesetzlichen
Umsetzung solle eine grundsätzliche Umorientierung des Steuerrechts
vom Gegenwartskonsum zur Zukunftsvorsorge verbunden werden. In diesem
Kontext müsse der Gesetzgeber auch Personenunternehmern die
Möglichkeit einräumen, sich über Pensionsrückstellungen eine
steuerlich anerkannte Altersvorsorge im eigenen Betrieb aufzubauen.
Die stufenweise Anhebung der Besteuerung der Renteneinkünfte führe
nicht zu einer Mehrbelastung für den "Eckrentner" in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Da das steuerliche Existenzminimum zur Zeit 7.235
Euro betrage, bleibe auch bei einer Anhebung die Rente in den meisten
Fällen steuerfrei. Erst wenn andere Einkünfte hinzukämen und das
Existenzminimum dadurch überschritten werde, komme es zu einer
Besteuerung. Für die derzeitigen Arbeitnehmer steige mit der
vorzunehmenden Systemumstellung gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr Netto für die
Arbeitnehmer sei im Hinblick auf die viel zu hohen Lohnzusatzkosten
und den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ein wichtiges Signal, so
DIHK und BDI weiter.
Die notwendige Systemumstellung bedinge zudem eine Fortsetzung der
Rentenreform. Steigende Nettolöhne als Folge der nachgelagerten
Besteuerung führten zu einer technisch bedingten Rentensteigerung.
Deshalb sei die Politik aufgefordert, gleichzeitig die Rentenformel
zu korrigieren. Darüber hinaus böte sich erneut die Chance für eine
Reform des Einkommensteuerrechts, die der Gesetzgeber für eine
durchgreifende Vereinfachung nutzen solle.
Die zu erwartenden Steuerausfälle würden die öffentlichen
Haushalte belasten. DIHK und BDI fordern die Bundesregierung auf, am
Konsolidierungskurs festzuhalten und durch Einsparungen ein Abweichen
vom vorgesehenen Senkungspfad bei der Nettoneuverschuldung zu
verhindern. Auf keinen Fall dürfe das Urteil Anlass zu weiteren
Steuererhöhungen geben.
Hintergrundinformationen zum Karlsruher Rentenurteil von DIHK und
BDI finden Sie auf den BDI-Internetseiten (www.bdi-online.de) unter
Infothek/Dokumententyp/Publikationen.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

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