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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI zur Genehmigung der Ökosteuerausnahmen: Auflagen der Europäischen Kommission dürfen Charakter der Klimavorsorgevereinbarung nicht gefährden

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
begrüßt die Genehmigung des ermäßigten Ökosteuersatzes von 20 Prozent
für produzierende Unternehmen durch die Europäische Kommission. Er
stimme mit der Kommission überein, dass die Ermäßigung über den 31.
März 2002 hinaus kein Steuergeschenk darstelle, sondern aufgrund der
mit der Bundesregierung geschlossenen Klimavorsorgevereinbarung
gerechtfertigt sei. Die Industrie werde zwischen 1999 und 2005 rund
12,5 bis 17,5 Mrd. EURO in den Klimaschutz investieren. Bis zum Jahre
2012 werde sie weitere 20 bis 30 Mrd. EURO zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen aufwenden, um die gesetzten Ziele zu
erreichen.
Unbefriedigend sei hingegen die Entscheidung zum so genannten
Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen. Es sei
erstaunlich, dass die Bundesregierung die Genehmigung des
Spitzenausgleiches nur bis zum Jahr 2005 beantragt habe, so dass die
Europäische Kommission eine zehnjährige Genehmigung wie bei den
anderen Ausnahmetatbeständen nicht gewähren konnte. Der BDI fordere
die Bundesregierung auf, alles zu tun, um eine Verlängerung der
Genehmigung auch über 2005 hinaus zügig zu erreichen.
Besonderen Wert lege der BDI auf den Fortbestand der
Klimavorsorgevereinbarung. Die Auflagen der Europäischen Kommission
dürfen den Charakter der Klimavorsorgevereinbarung nicht
beeinträchtigen. Bis spätestens 2004 müsse gesetzlich verankern
werden, dass der Spitzenausgleich ende, sollten die Zielvorgaben der
Klimavorsorgevereinbarung für das Jahr 2005 nicht erfüllt werden.
Bundesverband der 
Deutschen Industrie e.V.
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11053 Berlin
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