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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI fordert uneingeschränkte Verankerung des Herkunftslandprinzips im geplanten E-Business-Gesetz

Berlin (ots)

"Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie
muss zur Stärkung der deutschen Internetwirtschaft in dem geplanten
Gesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) uneingeschränkt
verankert werden." Dies forderte Klaus Eierhoff, Vorsitzender des
Ausschusses für Multimedia- und Telekommunikationspolitik des
Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und Mitglied des
Vorstandes der Bertelsmann AG, unmittelbar vor der entscheidenden
Anhörung des Bundestagswirtschaftsausschusses. Die Bundesregierung
folge nicht der klaren Anordnung des europäischen Rechts. Statt des
einfachen und für jeden nachvollziehbaren Herkunftslandprinzips solle
jetzt eine Regelung geschaffen werden, die das Herkunftslandprinzip
durch einen komplizierten "Günstigkeitsvergleich" relativiert.
Dieses laufe auf eine Aushöhlung des von der EU-Richtlinie
gewollten Binnenmarktprinzips hinaus. Die Europäische Kommission habe
die Bundesregierung aber bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass
dies gegen Europarecht verstoße. Andere EU-Mitgliedstaaten, wie zum
Beispiel Luxemburg, Österreich, Frankreich und Finnland, hätten das
Herkunftslandprinzip in ihren Umsetzungsgesetzen eindeutig umgesetzt
oder planen dies zu tun. Auch der Bundesrat habe gefordert, das
Herkunftslandprinzip im Gesetz für den elektronischen
Geschäftsverkehr zu verankern.
Das Herkunftslandprinzip schaffe für europäische Onlineanbieter
und Verbraucher gleichermaßen Rechtssicherheit, so Eierhoff.
Rechtssicherheit sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste
in ganz Europa weiterentwickeln könnten. Der BDI habe wiederholt
darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung angestrebte
Lösung für Wirtschaft und Verbraucher keine Rechtssicherheit biete.
So würden sich Gerichtsverfahren erheblich verteuern und könnten nur
nach Heranziehung teurer Gutachter entschieden werden. Dies würde zu
Verfahrensverzögerungen und unverhältnismäßigen Kosten führen. Würde
das Gesetzesvorhaben in Deutschland verabschiedet, so wäre dies nur
mit schweren Nachteilen für deutsche Online-Anbieter gegenüber
ausländischen Konkurrenten verbunden. Die gesamte deutsche Wirtschaft
habe deutlich gemacht, dass die geplante gesetzliche Regelung die von
der Bundesregierung selbst gewollte Beschleunigung des Weges in die
Informationsgesellschaft erschwere. Es wäre daher der falsche Weg,
weil er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Online-Anbieter
verschlechtert.
Bundesverband der 
Deutschen Industrie e.V.
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Postanschrift
11053 Berlin
Telekontakte
Tel.: (030) 2028-1566
Fax:  (030) 2028-2566
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E-Mail 
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