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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Bundesrat lehnt unangemessene Verschärfung zu Lasten der Stadtwerke ab

Köln (ots)

"Das ist ein großer Sieg für den Wettbewerb und die
Verbraucher." So kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands
kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Michael Schöneich, den heutigen
Beschluss des Bundesrates gegen eine unangemessene Verschärfung des
UWG zu Lasten der Stadtwerke. Der Bundesrat hatte mit seiner
Entscheidung einen Änderungsantrag des Wirtschaftsausschusses
zurückgewiesen, wonach es privaten Konkurrenten, Interessenverbänden
und jedem Abmahnverein möglich sein sollte, bei Verstößen gegen die
Gemeindeordnung (Marktzutrittsschranken) auf Unterlassung zu klagen.
Daneben hätten auch noch Schadenersatz- und
Gewinnabschöpfungsansprüche gegen die Stadtwerke erhoben werden
können. Eine solche Verschärfung hätte für die kommunalen Unternehmen
unabsehbare Folgen gehabt. Daher hatte sich der VKU im Vorfeld der
Bundesratssitzung vehement gegen die befürchtete
Wettbewerbsverzerrung eingesetzt. Die Kläger hätten die Stadtwerke
auch dann als Wettbewerber vom Markt fern halten können, wenn sie
nicht selbst betroffen wären. Bislang ist ausschließlich die
Kommunalaufsicht bei Verstößen gegen die Gemeindeordnung zuständig.
Die kommunalen Energieversorgungsunternehmen stehen seit 1998 im
Wettbewerb mit privaten Unternehmen. Sie haben sich in dieser Zeit
besser bewährt als viele zu Beginn der Liberalisierung vorausgesagt
hatten. Entscheidend hierzu beigetragen haben vor allem gute
Serviceleistungen, durch die eine starke Kundenbindung erreicht
werden konnte. Wegen der geringen Preisspielräume in der
Versorgungswirtschaft haben sich die Stadtwerke vielfach gerade bei
den zusätzlichen Dienstleistungsangeboten von ihren Konkurrenten
maßgeblich unterschieden. Hätte sich der Änderungsantrag im Bundesrat
durchgesetzt, so wäre den Stadtwerken faktisch die Möglichkeit
genommen worden, sich kundenfreundlich aufzustellen. Damit wären die
Leittragenden letztlich die Verbraucher gewesen. Ihnen wäre im Namen
des Wettbewerbs weggenommen worden, was die Liberalisierung den
Endkunden gerade verschaffen sollte: Auswahlfreiheit, Effizienz und
besserer Service.
Rückfragen an: 
Wolfgang Prangenberg 
Pressesprecher 
Tel.: 0221/3770-206 oder 0151/12500005

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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  • 14.04.2004 – 15:01

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    Köln (ots) - "Die Stadtwerke gehen offensiv mit ihren Strompreisangeboten an die Kunden heran. Die vom Bundesverband der Energieverbraucher aufgestellte Behauptung, dass Sondertarife nur wechselwilligen Kunden angeboten werden, ist irreführend und falsch. Wir weisen den Vorwurf, dass Stadtwerke das Vertrauen ihrer Kunden missbrauchen, entschieden zurück." Damit reagierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der ...