Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Umweltrat gegen Liberalisierung der Hausmüllentsorgung
Kommunale Entsorger sehen sich gestärkt
Köln (ots)
Der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im VKU, der die Interessen der kommunalen Entsorger in Deutschland vertritt, begrüßt die klare Absage des Umweltrates zur Liberalisierung der Hausmüllentsorgung. "Wir sehen unsere Position durch die eindeutige Haltung der Sachverständigen gestärkt und hoffen, dass die Empfehlungen des Rates auch von der Bundesregierung auf EU-Ebene eingebracht werden", sagte VKS-Geschäftsführerin Karin Opphard. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hatte in seinem jüngst vorgestellten Gutachten gefordert, dass die Hausmüllentsorgung weiterhin in der ausschließlichen Zuständigkeit der kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verbleiben sollte. Die Kreise und Gemeinden hätten auf der Basis ihrer nationalen Alleinzuständigkeit für die Abfallbeseitigung und die gesamte Hausmüllentsorgung in den vergangenen drei Jahrzehnten die moderne Abfallwirtschaft in Deutschland maßgeblich aufgebaut, unterhalten und fortentwickelt. Diese Alleinzuständigkeit würde aber durch das EG-Abfallrecht, durch die vage Unterscheidung von Verwertung und Beseitigung und durch politische Bestrebungen, den Entsorgungssektor vollständig zu liberalisieren, gleich in mehrfacher Hinsicht in Frage gestellt. Hinsichtlich der ökonomischen Wirkungen einer Liberalisierung bleibe der Umweltrat jedoch bei seiner im Umweltgutachten 2002 ausführlich begründeten Einschätzung, dass von einer liberalisierten Hausmüllentsorgungswirtschaft langfristig allenfalls partielle, geringfügige Effizienzgewinne zu erwarten sind, denen jedoch ein erheblich gesteigerter überwachungs- und regulierungs- sowie staatlicher Gewährleistungsaufwand gegenüberstehen würde. Außerdem bestünde die Gefahr, dass sich ein diffuser, mehr an Gewinninteressen als an Umweltverträglichkeit orientierter Entsorgungsmarkt ausbreitet, der nicht mehr genügend kontrollierbar ist und einen ganz erheblich gesteigerten Sammlungs- und Transportaufwand mit sich bringt. Der VKS im VKU teilt die Empfehlung des Rates an die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten dazu berechtigt werden, zumindest die Hausmüllentsorgung vollständig der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuweisen. Auch kleinere Gewerbebetriebe sollten zur Überlassung ihrer Abfälle an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet werden können, soweit sie nicht eine spezifische, der besonderen Beschaffenheit ihrer Abfälle entsprechende Verwertung nachweisen.
Auch im Bereich des Gewässerschutzes unterstützt der Sachverständigenrat die kommunale Position: Analog zum VKU empfiehlt er grundlegende Nachbesserungen beim Grundwasserrichtlinien-Entwurf der EU-Kommission. Insbesondere die Sicherstellung der Langfristigkeit der Dienstleistungen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung und deren kommunale Wahrnehmung werden betont.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg - Pressesprecher Tel.: 0221/3770-206 oder 0151/12500005
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