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Barbara John zum NSU-Verfahren: "Anklageschrift hätte an den Anfang des Prozesses gehört"

Bonn (ots)

Bonn/München, 15. Mai 2013 - Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, hat sich über den späten Zeitpunkt der Anklageverlesung gegen Beate Zschäpe und die vier anderen mutmaßlichen Täter enttäuscht gezeigt: "Wir fanden alle, dass die Anklageschrift eigentlich an den Anfang eines solchen Prozesses gehört hätte, damit diese enormen, diese fürchterlichen Taten, diese Verrohtheit, die sich da spiegelt, gleich da ist wenn die Angeklagte den Raum betritt", sagte sie im PHOENIX-Interview. John betonte in diesem Zusammenhang die emotionale Belastung der Angehörigen, für die durch die Verlesung "alles noch mal in die Gegenwart zurück geholt worden" sei. Zur Aufarbeitung müsse deshalb trotz Zschäpes Schweigen ein Abschluss gefunden, "Recht gesprochen" und "eine individuelle Schuld dargelegt werden".

Im Bezug auf die vermeintlichen Ermittlungspannen des Verfassungsschutzes wies John außerdem darauf hin, dass diese "im Gerichtssaal keine Rolle" spielten. John machte aber gleichzeitig deutlich, dass "die Politik gefragt" sei und "irgendjemand Konsequenzen ziehen" müsse.

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