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NABU

NABU begrüßt Eckpunkte zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat die Ankündigung von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt, die grundlegende
Novellierung des 24 Jahre alten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG)
endlich in Angriff zu nehmen. "Damit kann Jürgen Trittin beweisen,
dass Umweltpolitik für ihn tatsächlich mehr ist als der hoffentlich
bald realisierte Atomausstieg", sagte NABU-Präsident Jochen
Flasbarth. Trittins Vorgänger Töpfer und Merkel hätten die längst
überfällige Novelle zwar immer wieder angekündigt, seien aber beide
an dem Anspruch gescheitert, die wichtigste gesetzliche Grundlage für
den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland
weiterzuentwickeln.
Die heute vorgestellten Eckpunkte der Novelle belegten, dass
Trittin die größten Schwachstellen der alten Regelung erkannt habe.
Lobenswert sei insbesondere die Einführung von Regeln für die gute
fachliche Praxis in der immer intensiver werdenden Landwirtschaft,
nach wie vor Hauptverursacherin des Artensterbens. Flasbarth begrüßte
weiterhin, dass Trittin den unter Angela Merkel eingeführten Anspruch
auf Ausgleichszahlungen für fast alle Auflagen in der Landwirtschaft
auf ein vernünftiges Maß zurückfahren wolle : "Dieses Geschenk der
alten Bundesregierung an die Agrarlobby hat dazu geführt, dass einige
Bundesländer ihre Naturschutzaktivitäten nahezu eingestellt haben."
Mit der angekündigten Einführung der Verbandsklage würde die
Bundesregierung eine weit klaffende Lücke im Rechtsschutz für die
Natur schließen. Enttäuschend sei allerdings, dass Trittin die
Verbandsklage weitgehend auf Planfeststellungsverfahren beschränken
wolle und vor einer Ermöglichung der Normenkontrolle z.B. gegen
Bauleitpläne zurückschrecke. Damit würden gerade solche Rechtsakte,
auf Grund derer die häufigsten Eingriffe in die Natur erfolgten, von
der gesellschaftlichen Kontrolle ausgenommen. Flasbarth erinnerte
Trittin an dessen Versprechen, noch in diesem Frühjahr einen
Referentenentwurf zum BNatschG vorzulegen: "Wir haben schon zuviel
Zeit verloren."
Für Rückfragen:
Christoph Heinrich, NABU-Abteilungsleiter Naturschutz, 0228-4036-163
oder 0172-5966098. Ein ausführliches Positionspapier des NABU zur
Novellierung des BNatschG ist in der NABU-Pressestelle unter
0228-4036-142 erhältlich.
Im Internet zu finden unter http://www.nabu.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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