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Sicher zur Schule - Woran Eltern denken sollten

Saarbrücken (ots)

   - Die Sommerferien sind jetzt vorbei. Für Abc-Schützen in ganz 
     Deutschland wird der noch ungewohnte Schulweg zur täglichen 
     Herausforderung.
   - 43 Prozent der 6- bis 9-Jährigen gehen zu Fuß zur Schule, 23 
     Prozent werden mit dem Auto gefahren, 17 Prozent nehmen den Bus 
     und 12 Prozent steigen aufs Fahrrad, um zum Unterricht zu 
     kommen.(1)

Die Schultüte ist geplündert, die Einschulung gemeistert - und der erste Schulweg ohne Eltern sorgt für Aufregung bei Klein und Groß. Denn bei allem Stolz auf die neue Selbstständigkeit sind viele Eltern beunruhigt, wenn sich ihr i-Dötzchen allein auf den Weg zur Schule oder nach Hause macht. Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zeigt: 43 Prozent der deutschen Grundschüler gehen zu Fuß zur Schule. Gerade junge, unerfahrene Verkehrsteilnehmer sollten am Anfang nicht ohne Aufsicht unterwegs sein. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Eltern beim Thema Sicherheit für ihr Kind achten sollten.

Sicherer Schulweg

Schulanfänger sind in der Regel auch Verkehrsanfänger. Kinder müssen nicht nur den Anforderungen der Schule gerecht werden, sondern sich auch mit dem richtigen Verhalten auf dem Schulweg vertraut machen. Eltern sollten den sichersten Weg zur Schule wählen und diesen gemeinsam mit ihrem Kind über einen längeren Zeitraum einüben. Auch Signalkleidung sorgt für Sicherheit und Sichtbarkeit des Kindes im Straßenverkehr.

Schutz auf Umwegen

Passiert auf dem direkten Schul- bzw. Nachhauseweg ein Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Besucht der Nachwuchs z.B. nach der Schule einen Freund oder eine Freundin, ist er jedoch auf diesem Umweg grundsätzlich nicht versichert. "Eine private Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls finanziell ab - sowohl auf dem direkten wie auch indirekten Schulweg als auch in der Freizeit", sagt Bernd Kaiser.

Für kleine und große Missgeschicke

Schrammt das Kind mit seinem Rad an einem Auto entlang, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Sie ist eine der wichtigsten Policen für Familien und kommt für Schäden auf, die man fahrlässig anderen zufügt. Grundsätzlich gilt: Sind Kinder jünger als 7 Jahre, können sie für Schäden nicht persönlich haftbar gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze bei 10 Jahren. "Rein rechtlich müssen Eltern nicht für die Schäden ihrer Kinder aufkommen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Dennoch fühlen sich viele moralisch verpflichtet, den Schaden auszugleichen. Die meisten Versicherer bieten für solche Fälle spezielle Familientarife an", sagt Bernd Kaiser.

(1) Bundesrepräsentative Umfrage "Schulweg" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im August/September 2016 wurden in Deutschland 502 Eltern von Kindern zwischen 6 und 9 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-schulweg-2016 Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

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Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
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