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Offener Immobilienfonds CS Euroreal: Hahn Rechtsanwälte schließen mit Postbank vor Landgericht Hamburg Vergleich

Hamburg (ots)

Die Deutsche Postbank AG muss einem Hamburger Anleger 98 Prozent des Schadens ersetzen, der ihm durch Falschberatung der Bank entstanden ist. Die Postbank hatte dem Anleger noch im Jahr 2010 empfohlen, für 50.000 Euro Anteile am offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu erwerben. Wegen der Abwicklung des Fonds kurz nach dem Kauf der Anteile hatte der Anleger die Bank beim Landgericht Hamburg verklagt. Am 18. Januar 2013 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Ohne entgangenen Anlagegewinn und unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttungen bedeutet das erzielte Ergebnis des Vergleiches eine Quote von 98 Prozent. Der Hamburger Anwalt Peter Hahn machte der Bank insbesondere zum Vorwurf, dass sie den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Fonds schon vom 29. Oktober 2008 bis 29. Juni 2009 die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt hatte. Knapp zwei Monate nach Erwerb der Anteile am CS Euroreal wurde der Fonds am 18. Mai 2010 erneut geschlossen - dieses Mal für immer.

Beim CS Euroreal waren rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Seit dem 21. Mai 2010 befindet sich der offene Immobilienfonds in Abwicklung. "Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten, werden deutliche Verluste realisieren", prophezeit Anwalt Hahn. "Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, können Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt", sagt Hahn weiter.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt zahlreiche Anleger des CS Euroreal und anderer offener Immobilienfonds. Die Kanzlei hat für Anleger von offenen Immobilienfonds zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche abschließen können und beim Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz zwei positive Urteile erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit 18 Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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