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Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhausmitarbeiterinnen fordern grundlegende Reform von SGB II

Berlin (ots)

In den Koalitionsvereinbarungen haben CDU und SPD
verabredet, die Auswirkungen der Hartzgesetze auf Frauen zu prüfen
und nachzubessern. Notwendig ist auch eine umfassende Reform von SGB
II zugunsten von Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind. Das
fordern die 200 Teilnehmerinnen zum Abschluss des 6. Fachforums
Frauenhausarbeit vom 15. bis 17. 11. 2005 in Erkner bei Berlin
aufgrund ihrer Erfahrungen in der Praxis.
Das Ziel der Grundsicherung muss sein, erwerbsfähigen Frauen die
Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Das muss in SGB
II festgeschrieben werden. Denn nur dann kann tatsächlich die Hilfe
zur Beendigung der Gewaltsituation für alle betroffenen Frauen
wirksam geleistet werden. Von diesem Ziel muss jede Maßnahme im SGB
II abgeleitet werden.
Mit dem jetzt geltenden SGB II und den fachlichen und
organisatorischen Defiziten bei den für SGB II zuständigen Behörden
kann der Hilfebedarf bisher nicht erfüllt werden.
Forderung: Schutz und Sicherheit der Frauen müssen bei allen
Hilfemaßnahmen höchste Priorität haben. Außerdem müssen die
gesundheitlichen und psychosozialen Folgen von häuslicher Gewalt für
Frauen und Kinder in der Hilfepraxis umfassend berücksichtigt werden.
Die Hilfe wird zudem unverzüglich und unmittelbar benötigt.
Problem: Frauenhausbewohnerinnen haben gegenwärtig jedoch erhebliche
Probleme, von den zuständigen Behörden die notwendigen Hilfen zu
erhalten. So ist es für sie z. B. häufig schwierig,  bei
Mittellosigkeit eine sofortige Abschlagzahlung oder die Kosten für
einen kurzfristigen Aufenthalt im Frauenhaus zu bekommen. Die
Hilfeleistung ist weiter beeinträchtigt durch die organisatorischen
Mängel in den Behörden, die zu Lasten der Frauen gehen.
Forderung: Für alle Frauen muss die Zuflucht in einem mit
öffentlichen Mitteln geförderten Frauenhaus uneingeschränkt möglich
sein. Sie haben zudem ein Recht darauf, dort von qualifizierten
Fachkräften bei der Beendigung der Gewaltsituation und bei der
Überwindung der Folgen der Gewalt beraten und unterstützt zu werden.
Problem: Frauen wird in der Praxis jedoch zunehmend die Zuflucht in
ein Frauenhaus erschwert. Dazu kommt, dass die Aufenthaltskosten für
die Frauen erhöht werden sollen, so dass sie durch den Aufenthalt
auch bei einem eigenen Einkommen zwangsläufig zu Hilfeempfängerinnen
werden. Außerdem werden Frauenhäuser durch Regelungen im SBG II und
die Praxis der Umsetzung in ihrer Existenz gefährdet.
Forderung: Frauen müssen mit Maßnahmen der beruflichen Förderung
oder durch die Vermittlung von Arbeitsplätzen beim Aufbau eines
eigenständigen, wirtschaftlich unabhängigen Lebens unterstützt
werden, um gewaltfrei leben zu können. Problem: Frauen wird aber in
der Praxis eher selten ein Arbeitsplatz oder die Teilnahme an einer
Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung angeboten. Häufiger ist, dass
sie von einzelnen Leistungsträgern durch Auflagen zwar massiv unter
Druck gesetzt werden, dabei aber kaum konkrete Stellenangebote
erhalten.
Die Teilnehmerinnen des 6. Fachforums fordern die
Regierungskoalition daher auf, nach Amtsübernahme sofort mit der
Reform von SGB II zu beginnen und die Hilfen für die betroffenen
Frauen zu stärken.
Erkner bei Berlin, 17.11.2005

Pressekontakt:

Frauenhauskoordinierung e.V.,
Heinrich Hoffmann Straße 3,
60528 Frankfurt
www.frauenhauskoordinierung.de

Ansprechpartnerinnen:

Frau Eva-Maria Bordt, Telefon 0179-22 888 00 (17.11.2005)
Frau Karin Schüler, Telefon 0228-6685-172 (18.11.2006)

Original-Content von: Frauenhauskoordinierung e.V., übermittelt durch news aktuell