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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rasterfahndung

Berlin (ots)

Die Rasterfahndungen nach den Terroranschlägen vom
11. September 2001 waren verfassungswidrig. Dass die 
Bundesverfassungsrichter dieses Verdikt, das sie bereits am 4. April 
trafen, am gestrigen Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 
öffentlich machten, mag Zufall sein. Ein Denkzettel ist es dennoch. 
Für frühere wie heutige  Innenminister in Bund und Ländern, die - 
egal, welches Parteibuch sie haben - dem Wahn frönen, alles unter 
Kontrolle zu haben. Und sich dabei wie weiland ein Herr Höcherl - 
»Ich trage doch das Grundgesetz nicht ständig unterm Arm« - herzlich 
wenig um Recht und Gesetz scheren. Eine Ohrfeige aber auch für 
Parlamentarier, die trotz Warnungen durch Bürgerrechtler wie Juristen
fragwürdige Gesetze abnicken oder vor einer Praxis die Augen 
verschließen, die in Karlsruhe nach Verfassungsbeschwerden 
couragierter Bürger wie hier lebender Ausländer immer wieder als 
grundgesetz-widrig gerügt wird.
Dieser Denkzettel für Schily, Beckstein und Co., von einem 
marokkanischen Studenten erstritten, ist ja nicht der erste. In 
Karlsruhe fielen zuvor Gesetzesbestimmungen zum Großen Lauschangriff,
zur Sicherungsverwahrung, zur Telefonüberwachung, zum Abschuss 
mutmaßlich von Terroristen entführter Flugzeuge durch. Die Politiker 
der Opposition haben Recht: Die Anti-Terror-Pakete müssen komplett 
auf den Prüfstand. Not tut eine radikale Neuausrichtung der Politik: 
an  der  Menschenwürde und an den Grundrechten.

Rückfragen bitte an:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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