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Neues Deutschland: zum Versammlungsrecht

Berlin (ots)

»Alle Deutschen haben das Recht,  sich ohne
Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« So
ist das  Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Grundgesetz fixiert. 
Polizei und Verwaltungsrichter in Berlin sehen das anders. Sie 
hinderten 2001 Globalisierungsskeptiker daran, beim G8-Gipfel in 
Genua gegen Politiker und Konzerne zu protestieren, die dem Profit 
alles unterordnen. Und zwar durch Auflagen, sich acht Tage lang 
täglich bei einer Berliner Polizeiwache zu melden. Begründet wurde 
das mit einer »Generalklausel« zur Gefahrenabwehr im Polizeigesetz.
 Nicht nur die unmittelbar Betroffenen sehen darin einen Missbrauch 
von Polizeirecht, um Grundrechte politisch missliebiger Bürger 
einzuschränken. Und so landete die Klage des Berliners Fabian K. vorm
Bundesverwaltungsgericht. Dessen Richter ließen zwar Kritik an der 
Rechtsauslegung ihrer Berliner Kollegen erkennen, bestätigten aber 
deren Urteil im Kern: Meldeauflagen seien ein »angemessenes Mittel, 
um Versammlungen vor der Teilnahme von Personen zu schützen, die mit 
hinreichender Wahrscheinlichkeit als gewaltbereit einzustufen sind«. 
Durch Staats- oder Verfassungsschutz, oft mit sehr vager, nicht 
nachprüfbarer Begründung.
 Grundrechte ließen sich so beliebig außer Kraft setzen. Dagegen 
sollten alle, die das können, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe 
einlegen. Damit der Rechtsstaat nicht eines Tages durch die Politik 
per Polizeirecht  ausgehebelt wird.

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Neues Deutschland
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Telefon: 030/29 78 17 21

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