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NOZ: Nachricht zu Karmann-Prozess

Osnabrück (ots)

Streit um Karmann-Millionen vor dem Bundesgerichtshof

Insolvenzverwalter und Gesellschafter beanspruchen 160 Millionen Euro - Parallel Verfahren vor Bundesfinanzhof

Osnabrück. Ein Streit um eine Steuerrückerstattung in Höhe von 160 Millionen Euro verzögert den Abschluss des Insolvenzverfahrens des pleitegegangenen Osnabrücker Autobauers Karmann. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) berichtet, will am Mittwoch der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, wem das Geld zusteht: den Karmann-Gesellschaftern oder dem Insolvenzverwalter Ottmar Hermann, der rund 7000 Gläubiger vertritt. Die Verhandlung soll um 9 Uhr vor dem 12. Zivilsenat beginnen, bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Sowohl das Landgericht Osnabrück als auch das Oberlandesgericht in Oldenburg in zweiter Instanz entschieden zu Gunsten des Insolvenzverwalters Ottmar Hermann. Beide Parteien hatten gegen das Oldenburger Urteil Rechtsmittel eingelegt, weswegen sich jetzt der BGH mit dem Fall befasst.

Parallel zu dem Zivilverfahren streiten sich die Gesellschafter mit dem Finanzamt Osnabrück, das sie in Ausfallhaftung für den pleitegegangenen Autobauer nehmen will. Laut NOZ entschied das Finanzgericht Hannover jetzt in erster Instanz zu Gunsten der Gesellschafter und wies die Steuer-Nachforderung als nicht rechtens zurück. Gegen das Urteil vom 30. Juni seien allerdings Rechtsmittel eingelegt worden, weswegen nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.

Aktenzeichen BGH: 12 ZR 111/12

Urteil Finanzgericht Hannover:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?printview=true&doc.id=STRE201475202&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true

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