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Neue OZ: Kommentar zu Gesetzesvorlage der sächsischen Regierung

Osnabrück (ots)

Unnötige Peinlichkeit

Formfehler sind peinlich für den, der sie begeht, in diesem Fall somit für die sächsische Regierung aus CDU und FDP. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass der Text einer Gesetzesvorlage, auf deren Grundlage Abgeordnete ihre Entscheidungen treffen, sich später auch unverändert im Gesetz wiederfindet. Das war in diesem Fall, in dem die Möglichkeit eines Verbots von Demonstrationen an historischen Orten beschlossen wurde, nicht so. Nun hat das Leipziger Verfassungsgericht dankenswerterweise mit seinem Urteil genau das eingefordert.

Dabei ging es der Opposition nicht nur um die Formfrage. Sicherlich wollte sie das Gesetz in erster Linie kippen, aber ein Wort der Richterin zur Verfassungsmäßigkeit des Inhalts hatten sich SPD, Linke und Grüne schon gewünscht. Das blieb allerdings aus. Damit hat die Regierung nun Gelegenheit, den Entwurf ohne Formfehler einzubringen. Eine erneute Klage wäre die Folge, das hat die Opposition angekündigt.

Wollen sich CDU und FDP also nicht vollends blamieren, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, sie treten mit den übrigen Parteien in den Dialog und suchen nach einem Kompromiss. Oder sie überprüfen den Gesetzestext selbst auf seine Rechtmäßigkeit, damit er einer Klage standhalten kann. Vielleicht wäre da sogar noch eine dritte Option: Ein Gesetz, das bisher noch nie angewendet wurde, ist vielleicht gar nicht notwendig? Damit wäre der Fall an dieser Stelle abgeschlossen.

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