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Neue OZ: Kommentar zu Kontenabrufverfahren

Osnabrück (ots)

Legitime Kontrolle
Körperscanner auf Flughäfen, Speicherung des Telefon- und 
Internetverkehrs auf Vorrat, zentrales Datenregister über 
Arbeitnehmer: Die Liste der Zumutungen, die der Bürger für mehr 
Sicherheit und eine effiziente Verwaltung schlucken muss, wird lang 
und länger. Das Kontenabrufverfahren der Finanz- und Sozialbehörden 
gehört nicht dazu. Die Zahlen mögen das Vorurteil befeuern, der 
gläserne Steuerzahler befände sich im Würgegriff des Fiskus - mit der
Realität hat das nicht viel zu tun.
Tatsächlich hat die Abgabenordnung den Behörden eine Reihe von 
Hürden in den Weg gestellt, wenn sie auf Kontodaten zugreifen wollen.
Vor allem bedarf es eines konkreten Verdachts. Nur wenn der 
Steuerzahler Zweifel nicht ausräumen kann oder will, darf eine 
Behörde sich beim Bundeszentralamt für Steuern schlaumachen. 
Allerdings nur darüber, bei welchen Banken der Betroffene ein Konto 
oder ein Depot hat. Zudem ist jede Anfrage zu dokumentieren und das 
Protokoll aufzubewahren, um Transparenz zu schaffen.
Diese Form der Kontrolle ist legitim. Denn es gibt 
Steuerhinterziehung, und es gibt den Missbrauch von Sozialleistungen.
Beides schädigt diejenigen, die sich an die Regeln halten. Deshalb 
muss der Staat notfalls herausfinden können, ob ein Bürger wirklich 
nur über jenes Konto verfügt, das er angibt. Nicht jeder 
Kontrollversuch darf als Frontalangriff auf die Freiheit des 
Einzelnen missverstanden werden.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
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Telefon: 0541/310 207

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