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Schweizer Bundesgericht verschärft Produkthaftung
Deutsche Exporteure sollten Risikomanagement anpassen

München (ots)

Deutsche Exporteure können in der Schweiz künftig
leichter für Fehler ihrer Produkte auf Schadensersatz verklagt 
werden. Auf diese Folge aus einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts
weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Spezialist für Produkthaftung bei 
Nörr Stiefenhofer Lutz und Honorarprofessor für technisches 
Sicherheitsrecht.
Nach einer Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (4C.298/2006), die 
erst kürzlich in Deutschland bekannt wurde, muss der Kläger anders 
als in Deutschland keinen technischen Fehler des Produkts nachweisen.
Der Anspruch besteht nach dem Urteil schon, wenn das Produkt nach 
einer Wertung der Richter legitime Sicherheitserwartungen eines 
Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.
"Das Urteil zeigt, dass international tätige Unternehmen ihr 
juristisches Risikomanagement für jede Rechtsordnung gesondert fein 
justieren müssen", warnt Klindt. Ein Compliance-Management, das für 
den Heimatmarkt entwickelt wurde und dort funktioniert, könne in 
anderen Märkten ein Einfallstor für Haftungsprozesse bieten.
In dem Schweizer Rechtsstreit ging es um eine Glas-Kaffeekanne. 
Als die Klägerin die heiße Kanne auf eine kühle Küchenablage stellte,
explodierte die Kanne in der Hand der Frau. Die Frau wurde sofort ins
Krankenhaus gebracht. In der Zwischenzeit räumten Angehörige im 
Haushalt auf. Sämtliche Beweisstücke gingen im Hausmüll verloren.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226
Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com
www.noerr.com

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