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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Evangelische Beteiligung an der "Einheitsübersetzung" der Bibel nicht mehr möglich

Hannover (ots)

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) hat der Deutschen Bischofskonferenz am 7. September 2005
mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Mitwirkung der EKD an
der geplanten Revision der sogenannten Einheitsübersetzung nicht mehr
gegeben sind. Dies wird zur Folge haben, dass die
"Einheitsübersetzung" nach Abschluss der Revision nur noch von der
katholischen Seite verantwortet und herausgegeben werden kann. Dazu
erklärt der Vorsitzende des Rates, Bischof Wolfgang Huber:
Die "Einheitsübersetzung" trägt ursprünglich diesen Namen, weil
sie als einheitliche Übersetzung der katholischen Diözesen deutscher
Sprache von den katholischen Bischöfen beschlossen und in Angriff
genommen wurde. Im Fortgang der Arbeit wurden für die Übersetzung der
Psalmen und des Neuen Testaments auch evangelische Fachleute
einbezogen. Dies machte es möglich, 1978 die Psalmen und das Neue
Testament auf beiden Seiten als ökumenischen Text zu rezipieren, und
gab dem Namen "Einheitsübersetzung" eine zusätzliche Bedeutung.
Seit einer Reihe von Jahren wird eine behutsame Überarbeitung der
"Einheitsübersetzung" geplant. Dies steht auf katholischer Seite in
einem engen Zusammenhang mit der Revision des Deutschen Messbuchs und
der Arbeit an einem neuen Gebet- und Gesangbuch.
Zum entscheidenden Hindernis für die evangelisch-katholische
Zusammenarbeit entwickelte sich die unter dem Titel "Liturgiam
authenticam" herausgegebene Instruktion über den "Gebrauch der
Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie"
vom 28. März 2001 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 154). Im
Sommer 2003 ist auf katholischer Seite erstmals geltend gemacht
worden, diese Instruktion müsse auch bei der Revision der
"Einheitsübersetzung" zu Grunde gelegt werden. Zunächst war im
katholischen Bereich selbst umstritten, ob die Instruktion auf
ökumenische Bibelübersetzungen überhaupt anwendbar sei. Inzwischen
hat die katholische Seite unmissverständlich zu verstehen gegeben,
dass sie sich - im Blick auf das vorgeschriebene Verfahren einer
formellen Anerkennung durch Rom - auch im Falle einer ökumenischen
Bibelübersetzung an die Instruktion "Liturgiam authenticam" gebunden
sieht. Diese Instruktion enthält jedoch Kriterien, die von
evangelischer Seite nicht mitgetragen werden können. Umso wichtiger
war die ursprüngliche Zusage, sich in der Revisionsarbeit an das
Konsensprinzip zu binden. In Gesprächen und Briefwechseln ist aber
deutlich geworden, dass das Konsensprinzip auf die Bemühung um
Konsens reduziert und für den Streitfall die Anwendung des
Mehrheitsprinzips nicht ausgeschlossen wird. Dadurch wird es der
evangelischen Seite unmöglich gemacht, sich an der Revision zu
beteiligen und die "Einheitsübersetzung" der Psalmen und des Neuen
Testaments auch künftig als ökumenischen Text zu bewahren.
Der Rat der EKD bedauert diese Entwicklung. Er hat alle
erdenklichen Anstrengungen unternommen, um das jetzt eingetretene
Ergebnis zu vermeiden. Die "Einheitsübersetzung" ist in vielen
Bereichen der evangelischen Kirche gern und mit Gewinn benutzt
worden. Auch wenn künftig eine gemeinsame Bibelübersetzung
bedauerlicherweise nicht mehr zur Verfügung stehen wird – die
grundlegendere und ungleich bedeutsamere Gemeinsamkeit bleibt davon
unberührt: Die christlichen Kirchen haben denselben biblischen Text.
Sie sehen in der Bibel die Richtschnur der christlichen Lehre und des
christlichen Lebens. Insofern ist und bleibt die Bibel das stärkste
Band, das die christlichen Kirchen miteinander verbindet.
Hannover, 8. September 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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