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EKD setzt sich für Sonntagsschutz ein Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen erweiterter Sonntagsöffnung in Berlin

Hannover (ots)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
verhandelt am morgigen Dienstag, 23. Juni, die Verfassungsbeschwerde 
der evangelischen und katholischen Kirche von Berlin gegen das 
geltende Ladenöffnungsgesetz in Berlin.
Als Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische 
Oberlausitz (EKBO) wird der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche 
in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, eine Stellungnahme abgeben.  
Die EKBO wird zudem durch Professor Karl-Hermann Kästner (Tübingen) 
vertreten, der die Verfassungsbeschwerde begründet hat. Professor 
Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts in Göttingen,
wird in Karlsruhe für die EKD vortragen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die die Evangelische Kirche 
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische 
Erzbistum Berlin eingereicht haben, ist das neue Ladenöffnungsgesetz 
in Berlin. Seit dem 17. November 2006 dürfen in der Bundeshauptstadt 
die Geschäfte an zehn Sonn- oder Feiertagen öffnen, darunter auch an 
allen vier Adventssonntagen.
Diese Regelung lehnen die Kirchen als verfassungswidrig ab und 
verweisen dabei u.a. auf den besonderen Schutz von Sonn- und 
Feiertagen durch Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort  wurde der  
entsprechende Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 
unverändert übernommen, der da lautet: "Der Sonntag und die staatlich
anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der 
seelischen Erbauung gesetzlich geschützt."
Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag beginnt um 10 Uhr 
und wird voraussichtlich bis mindestens 16.00 Uhr dauern.
Hannover, den 22. Juni 2009
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

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