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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Rat der EKD plädiert für gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte verbessern

Hannover (ots)

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) hat sich für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
ausgesprochen. Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr 
Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in den 
"Eckpunkten des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von 
Patientenverfügungen", die in der vergangenen Woche den Abgeordneten 
des Deutschen Bundestages übersandt wurden. Die Ziele einer solchen 
gesetzlichen Regelung sollten unter anderem sein, die Vorsorge für 
Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu 
regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von 
Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und 
Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu 
klären.
Jedem Menschen sollte ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden.
"Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in
welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern 
dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor 
der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. 
Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen." Aus dem 
Verbot, frei über menschliches Leben zu verfügen, folge nicht die 
Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis. Die Tötung auf 
Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttötung sind ethisch unter allen
Umständen unzulässig, so der Rat.
Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn seien 
miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen, stellt der Rat 
fest. "Im Zweifel ist für das Leben zu entscheiden." Eine 
Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst werden, allerdings 
müsse "auch die Änderung oder der Widerruf der getroffenen 
Festlegungen jederzeit und ohne Formzwänge möglich sein, um auf 
aktuelle Situationen reagieren zu können." Da eine Patientenverfügung
fast immer auf Interpretation angewiesen sei, empfehle es sich, sie 
mit einer Vorsorgenden Vollmacht zu verknüpfen, in der ein 
Bevollmächtigter benannt wird. "Auf diese Weise ist in dem Gespräch 
über den mutmaßlichen Willen des nicht mehr äußerungsfähigen Menschen
eine Person beteiligt, die sein besonderes Vertrauen genießt und mit 
allen Entscheidungsvollmachten ausgestattet ist."
Hinsichtlich der Reichweite von Patientenverfügungen stellt das 
EKD-Leitungsgremium fest, dass auch bei Wachkoma-Patienten die 
Möglichkeit bestehen sollte, eine Patientenverfügung, die eine 
Begrenzung der lebenserhaltenden Maßnahmen auf einen bestimmten 
Zeitraum vorsieht, als bindend anzusehen. "Wenn bei einem stabilen 
Wachkoma, das schon viele Monate andauert, zusätzliche, 
lebensgefährdende Erkrankungen (wie z. B. eine Lungenentzündung) 
auftreten, soll, sofern eine entsprechende Patientenverfügung 
vorliegt, auf therapeutische Maßnahmen (wie etwa die Gabe von 
Antibiotika) verzichtet werden können." Umgekehrt könne das 
Instrument der Patientenverfügung auch als Festlegung genutzt werden,
dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschränkt 
fortzusetzen sei.
Hannover, 11. Juli 2007
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
Die "Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland 
für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen" können Sie im
Internet nachlesen unter 
http://www.ekd.de/download/070706_eckpunkte_patientenverfuegung.pdf 
oder in der Pressestelle der EKD anfordern: Tel. 0511/2796 268, 
email:  pressestelle@ekd.de

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

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