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DStGB lehnt neue Verordnung zu den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr (auch ÖPNV) ab - viele Maßnahmen in Deutschland bereits umgestellt - Verspätungsregelungen gehen an der Realität vorbei

Berlin (ots)

Die am heutigen Tage vorgestellte EU-Verordnung zu
den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr (auch für ÖPNV gültig) 
verstößt nach Aussagen des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des 
DStGB, Dr. Gerd Landsberg, nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip,
sondern legt u. a. den öffentlichen Verkehrsunternehmen auch hohe 
bürokratische Bürden und damit verbundene finanzielle Kosten auf. Es 
sei zwar zu begrüßen, dass sich die Kommission der "Wahrung der 
Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger" verpflichtet fühle, nur 
lege sie mit diesem Vorschlag ein Papier vor, dass entweder das 
beschreibe, was sowieso schon Geltung in Deutschland habe oder das, 
was von zentraler Stelle gar nicht im einzelnen geregelt werden kann
"Die EU-Kommission hat hier einen weiteren Beweis geliefert, dass 
sie aus sicher ehrenwerten Gründen einen Vorschlag vorlegt, der 
praxisfern und überflüssig ist", so Dr. Landsberg. Zwar stimme der 
DStGB in manchen Punkten mit der Verordnung überein, die z. B. 
Auskunftspflichten für Fahrgäste regele und Hilfeleistungen für 
Personen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität einfordere; 
dies sei jedoch längst in Deutschland Normalität.
Problematisch sind nach Auffassung des DStGB die Regelungen der 
Verordnung bei Verspätungen und anders bedingten Ausfällen der 
(Fahr-)Dienstleistungen. Auf diese Bedingungen hätten die 
öffentlichen Betreiber zum großen Teil keinen Einfluss, da sie auf 
der Straße nicht (wie die Bahn) "allein" seien, sondern zusammen mit 
anderen Verkehrsteilnehmern agierten. Hier seien Vergleiche mit Bahn 
oder Flugzeug fehl am Platze.
Was das Thema "Subsidiarität" angehe, so habe die Verordnung 
allerdings für die kommunale Seite ein Schlupfloch gelassen. Die 
Mitgliedstaaten können die ÖPNV-Dienste vom Anwendungsbereich der 
Verordnung ausnehmen, sofern die in den entsprechenden Verträgen 
verankerten Fahrgastrechte in ihrem Umfang dem in der Verordnung 
festgeschriebenen Rechten vergleichbar sind. Diese Regelung sollte 
nach Ansicht des DStGB von der Bundesregierung genutzt werden. Damit 
würde Schaden vom ÖPNV abgewandt werden. Man werde sich ggf. mit der 
Bundesregierung ins Benehmen setzen.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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