Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsches Institut für Menschenrechte mehr verpassen.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Menschenrechtsinstitut begrüßt die Stärkung der Religionsfreiheit und des Diskriminierungsschutzes von Lehrerinnen und Lehrern

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in konsequenter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung von 2003 die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern und insbesondere das Recht muslimischer Frauen auf diskriminierungsfreien Zugang zum Beruf gestärkt. Es öffnet damit auch den Raum, um religiöse Pluralität in der Schule einzuüben.

In bemerkenswerter Klarheit erteilt das Gericht der Ansicht eine Absage, das muslimische Kopftuch stelle per se eine Gefahr für den Schulfrieden dar. In Übereinstimmung mit internationalen und europäischen Menschenrechtsgremien stellt es fest, dass die im Gesetz vorgesehene Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen gegen das Verbot der Diskriminierung aus religiösen Gründen verstößt und erklärt die entsprechende Passage für nichtig.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Berlin in der Pflicht, ihre Gesetze zu überarbeiten."

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte
Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte