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Deutsches Institut für Menschenrechte

Anlässlich des 70. Jahrestags der Auschwitz-Befreiung am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Berlin (ots)

"Das Verbot rassistischer Diskriminierung ist ein unverzichtbares Prinzip der Menschenrechte und ein Grundsatz des zwingenden Völkerrechts. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 bringt dies klar zum Ausdruck: 'Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.' Vor allem unter dem Eindruck des Holocaust entschloss sich die Staatengemeinschaft, die Menschenrechte rechtsverbindlich zu machen. Die Präambel der Erklärung spricht von 'Akten der Barbarei'. Diese Formulierung bezieht sich insbesondere auf den rassistischen Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden und den Sinti und Roma.

Heute gedenken wir der Opfer dieses in der Menschheitsgeschichte einzigartigen Verbrechens und bekräftigen das Bekenntnis des Grundgesetzes zu den Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft. Deshalb müssen wir alle besorgt sein über die Zunahme antisemitischer Übergriffe und von Hass-Rede in Deutschland, aber auch insgesamt in Europa. Bei den Anschlägen in Paris wurden Menschen sogar ermordet, nur weil sie Juden waren.

Die jüngsten antisemitischen Vorfälle bei der LEGIDA-Demonstration in der vergangenen Woche machen klar, dass die Mahnung 'Wehret den Anfängen' keinesfalls veraltet ist. PEGIDA und ihre Ableger schüren und fördern rassistische Vorurteile. Das menschenrechtliche Gleichheitsprinzip ist jedoch nicht vereinbar mit Antisemitismus und jeglicher Form der rassistischen Diskriminierung."

Weitere Informationen:

Bericht der Europäischen Grundrechteagentur(2013): Diskriminierung und Hasskriminalität gegenüber Juden in den EU-Mitgliedstaaten: Erfahrungen und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit Antisemitismus http://ots.de/XEtgE

Pressekontakt:


Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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