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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert rasche Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses des Europarates

Berlin (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts des Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates (CPT) zu seinem Besuch in Deutschland im November und Dezember 2010 erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Der Ausschuss macht wichtige Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Folter und Misshandlung in Deutschland, die zügig aufgegriffen und umgesetzt werden sollten. So sollte zur Aufarbeitung von Fällen von Polizeigewalt bei der Bundespolizei und allen Länderpolizeien - wie gerade in Berlin beschlossen - eine Kennzeichnungspflicht für alle Beamten eingeführt werden, um eine Identifizierung zu ermöglichen.

In einem weiteren Schritt sollten unabhängige Beschwerde- und Untersuchungsstellen für Fälle von Misshandlungen durch die Polizei eingeführt werden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Nachfragen des CPT-Ausschusses macht deutlich, dass Anzeigen wegen polizeilicher Übergriffe und deren strafrechtliche Aufarbeitung noch immer nicht ausreichend erfasst werden. Sofern offizielle Daten zu Beschwerden überhaupt vorliegen, fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft nur in einer überaus geringen Anzahl von Fällen Anklage erhebt. Das Institut empfiehlt der Bundesregierung und den Länderregierungen daher, die Gründe dieses Missverhältnisses zwischen Beschwerdezahlen und Anklageerhebungen systematisch zu untersuchen und ein Monitoring für die strafrechtliche Aufarbeitung von Anschuldigungen einzurichten."

Auch in weiteren bedeutsamen Bereichen fordere der Ausschuss, den Schutz vor Misshandlung gesetzlich zu verstärken und bestehende Schutzrechte in der Praxis tatsächlich einzuhalten, unterstrich Rudolf. So empfiehlt der Ausschuss etwa, bei polizeilichen Vernehmungen den Zugang zum Anwalt in der Praxis durchgängig zu ermöglichen und bei Jugendlichen die Anwesenheit einer Vertrauensperson oder eines Anwalts gesetzlich zwingend vorzusehen. Er übt deutliche Kritik an der noch immer weitverbreiteten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in Gefängnissen und dem mangelnden Zugang zu rechtlicher Beratung in der Abschiebungshaft. In Gefängnissen sollten Fixierungen von Gefangenen am Boden oder an festen Gegenständen generell verboten werden.

Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und kritisiert, dass diese sich in den besuchten Einrichtungen trotz der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes nicht ausreichend von der Strafhaft unterschieden. Zudem fordert er die Abschaffung der in besonders gelagerten Fällen gesetzlich zugelassenen Möglichkeit der chirurgischen Kastration von Sexualstraftätern. Nicht in allen Bereichen sei die zeitgleich veröffentliche Stellungnahme der Bundesregierung befriedigend, so Rudolf.

Der Ausschuss hat während seines Besuchs Einrichtungen der Bundespolizei und verschiedener Länderpolizeien, Abschiebungshafteinrichtungen, Justizvollzugsanstalten für Männer, Frauen und Jugendliche, Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, eine Jugendarrestanstalt sowie eine forensische psychiatrische Anstalt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt besucht.

Der Bericht des CPT-Ausschusses und die Antwort der Bundesregierung:

http://ots.de/VLLtq

http://ots.de/Tg9iO

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14, Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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