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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesverfassungsgericht/Hartz-IV-Urteil

Stuttgart (ots)

Die Verfassungsrichter haben einmal entschieden, das Grundgesetz gebiete zwingend, Deutschlands Professoren mehr Gehalt zu geben. Bei den Ärmsten dieses Landes sind sie zurückhaltender. Dort prüfen sie nur, ob Hartz IV "offenkundig" und "keinesfalls" menschenunwürdig ist. Sie kommen zu dem dann erwartbaren Ergebnis, dass die Sozialleistung 2011 "noch" verfassungskonform war - und geben ohne weitere Prüfung auch für die folgenden Jahre ihr Gütesiegel. Die Richter kommen aber nicht darum herum, Nachbesserungen für die Zukunft zu fordern, die nun Jahre zu spät kommen werden. Selbst Richtern fällt auf, dass keine Mutter für 2,19 Euro einen Monat lang Windeln kaufen kann und dass niemand Waschmaschine samt Kühlschrank bezahlen kann, der im Monat 3 Euro dafür zurücklegt.

Die Richter winden sich; es ist kein überzeugendes Urteil. Aber dieser Spruch macht wieder einmal klar, wer den Preis dafür zahlt, dass Deutschland im internationalen Vergleich so gut dasteht und so wettbewerbsfähig geworden ist. Es sind die Armen in diesem Land. Die Karlsruher Richter wollten zunächst nur von ganz weit oben hinschauen, ob das Ergebnis, die damals 328 Euro pro Mensch, reichen könnten. Aber je genauer sie hingeschaut haben, desto klarer wurde auch ihnen: sie reichen nicht, jedenfalls nicht für Windeln.

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