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Stuttgarter Zeitung: Interview mit dem Völkerrechtler Hans-Peter Folz: "Befehl zum Bombenangriff war nicht rechtswidrig"

Stuttgart (ots)

Der frühere Bundeswehr-Kommandeur in Kundus,
Oberst Georg Klein, habe legitim gehandelt, als er am 4. September 
Taliban-Kämpfer bombardieren ließ, sagte der Augsburger 
Völkerrechtler Hans-Peter Folz im Interview der "Stuttgarter Zeitung"
(Dienstagausgabe). "Es ist in einem nicht zwischenstaatlichen 
Konflikt absolut zulässig, nicht nur Selbstverteidigung zu üben, 
sondern auch den Gegner aktiv zu bekämpfen. Der Befehl zum 
Bombenangriff war für sich genommen nicht rechtswidrig", so Folz.
Der Beschuss der Tanklastzüge, der zahlreiche zivile Opfer 
forderte, sei vom Mandat des Bundestages gedeckt. Dieses richte sich 
nach dem Mandat des Sicherheitsrates, das die Abwehr von gewaltsamen 
Störungen des Wiederaufbauprozesses und damit offensive 
Militärschläge gegen die Taliban erlaube, sagte der Wissenschaftler.
In einem möglichen Gerichtsverfahren werde Oberst Klein "mit 
Sicherheit entlastet werden". Was man ihm nach dem Bombardement der 
Tanklastzüge nicht vorwerfen könne, sei ein Kriegsverbrechen nach dem
Völkerstrafgesetzbuch. Schwieriger, so Folz, sei die Beurteilung nach
dem deutschen Strafrecht. Allerdings sei Klein nicht zu vergleichen 
mit einem Autofahrer, der den Tod eines anderen Fahrers verursache. 
"Da für ihn die Bedrohungslage bestand und er zeitnah entscheiden 
musste, also nicht ausreichend aufklären konnte, würde ich auch in 
dieser Hinsicht davon ausgehen, dass das Verfahren gegen ihn 
eingestellt wird", sagte der Völkerrechtler.

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Telefon: 0711-7205-1171

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