Alle Storys
Folgen
Keine Story von Mitteldeutsche Zeitung mehr verpassen.

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: zu Tarifstreit bei der Bahn

Halle (ots)

Offenbar ahnt der Gewerkschaftschef, dass der von ihm im Dezember propagierte Verhandlungsdurchbruch keiner war: Die Bahn akzeptiert nach wie vor nur einen Tarifvertrag pro Berufsgruppe, den sie für Lokführer mit der GDL, für Zugbegleiter und andere Bedienstete mit der Eisenbahner-Gewerkschaft EVG abschließen will. Ebenso unnachgiebig beharrt die GDL auf dem Recht, für alle ihre Mitglieder zu verhandeln. Alles wie gehabt? Nicht unbedingt, sofern beide Seiten aus der Auseinandersetzung gelernt haben. Die Bahn sollte anerkennen, dass der GDL der Vertretungsanspruch für ihre gesamte Mitgliedschaft zusteht. Auf der anderen Seite dürfte der GDL-Spitze nicht entgangen sein, dass das öffentliche Verständnis für Bahn-Streiks Grenzen hat. Wie wäre es also mit sachlichen Verhandlungen der Bahn mit beiden Gewerkschaften, an deren Ende sehr ähnliche Vereinbarungen stehen?

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
  • 17.01.2015 – 02:00

    Mitteldeutsche Zeitung: Toter Asylbewerber Polizeigewerkschaft nimmt Ermittler in Schutz

    Halle (ots) - Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, hat die Dresdener Polizei gegen Vorwürfe in Schutz genommen, die Umstände des Todes eines 20-jährigen Asylbewerbers vertuscht oder nicht richtig ermittelt zu haben. "Ich kann keinen Fehler erkennen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe). "Vor Ort ...

  • 16.01.2015 – 19:52

    Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucherurteil

    Halle (ots) - Grundsätzlich darf ein Raucher in seiner Wohnung auch künftig qualmen. Und das gilt auch für den Balkon, der zur Wohnung zählt. Allerdings dürfen die anderen Mieter im Haus dabei nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Notfalls muss das Rauchen auf dem Balkon auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Das Urteil ist konsequent. Denn es ist zu einseitig, nur auf den Ort der Handlung - die eigene ...