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Lausitzer Rundschau: Zum Urteil gegen die Autovervollständigung bei Google
Gerüchteverstärker

Cottbus (ots)

Bei Horst Seehofer kommt gleich der Begriff "Affäre" - zu Recht. "Vater" hätte es sein können, wäre das Kind nicht beim Seitensprung, sondern, wie bei Sigmar Gabriel, in der regulären Beziehung entstanden. Also ergänzt "Google" dieses Wort beim SPD-Chef. Bei Angela Merkel steht "FKK" weit oben auf der Liste. Zu Unrecht, denn die dahinter liegenden Fotos sind gefälscht. Allerdings enthüllt der Fakt hier tatsächlich etwas. Nämlich wie oft nach diesem Wort gefragt wurde. Die Autocomplete-Funktion der Internetsuchmaschine kann ein gigantischer Gerüchteverteiler und Verstärker niederster Instinkte sein. Bettina Wulff hat das am schlimmsten erlitten. Dem hat der Bundesgerichtshof am Dienstag einen Riegel vorgeschoben. In anderen Ländern, darunter Japan und Frankreich, wurde schon ähnlich geurteilt. Das zeigt, dass es auch für einen global agierenden Konzern Grenzen der Freiheit gibt. Auch im Internet. Und das ist gut so. Das Gericht hat klugerweise keine generelle Regelung verlangt, sondern auf Googles Eingriffsmöglichkeiten im Einzelfall verwiesen. Einer, der eine Pinnwand auf dem Marktplatz aufstellt, muss sie nicht ständig bewachen. Aber er kann auch nicht so tun, als habe er nichts damit zu tun, wenn sie zum Beispiel mit Nazi-Parolen oder Pornografie beklebt wird. Dann muss er einschreiten. Eingriffe im Einzelfall sind zumutbar, auch für Google, das im Übrigen in China ja sogar die allgemeine Zensur klaglos akzeptiert. Soll der Konzern also nicht mit einer Scheinliberalität daherkommen, die im Zweifel nur die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kaschiert.

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