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Lausitzer Rundschau: Finanzrichter verwerfen Pendlerpauschale Steinbrücks Niederlage

Cottbus (ots)

Bei der Pendlerpauschale wird es eng für den
Bundesfinanzminister. Mit seiner jüngsten Entscheidung hat sich der 
Bundesfinanzhof erneut von den willkürlichen Bestimmungen zur 
steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
distanziert. Das letzte Wort bleibt nun den Bundesverfassungsrichtern
in Karlsruhe vorbehalten. Nach dem Signal der obersten Finanzjuristen
ist jedoch kaum vorstellbar, dass die Pendlerpauschale à la 
Steinbrück dem Grundgesetz standhält. Im Bestreben, Geld zu sparen, 
hatte der Kassenwart kurzerhand das "Werkstorprinzip" eingeführt. 
Soll heißen: Erst am Eingang zur Firma beginnen die beruflich 
veranlassten Kosten. Die obersten Finanzrichter haben nun 
festgestellt, dass Fahrten zur Arbeit grundsätzlich kein 
Privatvergnügen sind und die Sanierung der Staatsfinanzen nicht auf 
Kosten einer Ungleichbehandlung der Pendler gehen dürfe. Diese 
Begründung entspricht dem klaren Menschenverstand. Was die 
Bundesregierung am Ende daraus machen wird, steht freilich auf einem 
ganz anderen Blatt. Sollte Karlsruhe die geltende Pendlerpauschale 
endgültig kippen, könnten theoretisch alle leer ausgehen. Dann 
nämlich, wenn Steinbrück sie für alle streicht. Eingedenk des 
heraufziehenden Bundestagswahlkampfes ist dieses Szenario aber wenig 
wahrscheinlich. So wird Steinbrück wohl mehr Geld für die Pendler 
locker machen müssen, als ihm lieb ist. Mit einer rechtlich 
unbedenklichen Regelung hätte er sich diese politische Niederlage 
gleich ersparen können.

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