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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Flughafenverband ADV begrüßt BBI-Nachtflugregelung und fordert von der neuen Bundesregierung einen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen

Berlin (ots)

Heute hat das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung in Potsdam den Planergänzungsbeschluss für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International BBI vorgestellt. Dazu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):

"Der Planergänzungsbeschluss schafft endlich Planungssicherheit für den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International und die Airlines. Gleichzeitig bekommen die Anwohner Klarheit darüber, welche Maßnahmen zu ihrem Schutz getroffen werden." Flughafen und Airlines haben den Bedarf für Nachtflüge klar nachgewiesen. Die brandenburgische Behörde hat dies beim Planergänzungsbeschluss gewürdigt.

Bereits seit über drei Jahren stehen die Bauarbeiten am BBI für das größte Investitions- und Konjunkturprogramm in den neuen Bundesländern. Jetzt ist endlich sicher: Hier kann ab Oktober 2011 wirtschaftlich geflogen werden. Auch die berechtigten Interessen der Anwohner in Sachen Nachtflugbeschränkung, passiver Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsbereiche werden durch den heutigen Beschluss geschützt.

Beisel befürchtet jedoch, dass mit der Deckelung der Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten zwischen 22 bis 24 und 5 bis 6 Uhr einmal mehr der langfristigen Entwicklungschance eines deutschen Flughafens die Luft abgeschnürt wird. "In spätestens zehn Jahren wird die Nachfrage an Flugbewegungen die künstliche Deckelung überschreiten. Das Wachstum wird ausgebremst. Andere Standorte - vor allem im Ausland - werden anschließend den wachsenden Kuchen im Luftverkehr unter sich aufteilen." Flughafenplanung ist aufgrund des deutschen Rechtsrahmens langfristig angelegt. Wenn Planung und Bau eines Flughafens mittlerweile mehr als 15 Jahre andauern, dann muss sich dies auch in dynamischen und nachfragegerechten Regelungen der Flugbewegungen widerspiegeln.

Gleichzeitig sieht der Flughafenverband ADV dringenden Handlungsbedarf für die neue Bundesregierung. Beisel: "Es muss Schluss sein mit den lokalen Lösungen bei den Nachflugbeschränkungen - das verfälscht den fairen Wettbewerb zwischen den Flughafenstandorten und ist für Anwohner völlig unverständlich. Wir brauchen in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben zum Nachtflugbetrieb. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich einen einheitlichen, verbindlichen Rechtsrahmen schaffen." Der Flughafenverband ADV setzt auf die Koalitionsbestrebungen von schwarz-gelb: Nur ein eindeutiger Rechtsrahmen stärkt den gesamten deutschen Luftverkehrsstandort im internationalen Wettbewerb und beendet das planfestgestellte Klein-Klein.

Pressekontakt:

Dirk Bartel
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-13
Mobil: 0177 757 86 53

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947
in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen
Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die
Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Die ADV
unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs
fördern.

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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