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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

VÖB-Ombudsmann seit einem Jahr tätig

Berlin (ots)

Seit rund einem Jahr nimmt der Bundesverband
Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die Aufgabe als
Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden wahr. Diesem
"Ombudsmannverfahren" sind bislang 29 der 56 Mitgliedsbanken des
Verbandes angeschlossen. Ombudsmann der VÖB-Banken ist Professor
Walther Hadding (früher Universität Mainz, Institut für deutsches und
internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens). Sein
Stellvertreter ist Professor Reinhard Welter (Universität Leipzig,
Juristenfakultät, Institut für Deutsches und Internationales Bank-
und Kapitalmarktrecht). Die Schlichtertätigkeit ist auf den im
Überweisungsgesetz vorgezeichneten Anwendungsbereich beschränkt. Seit
dem 1. Januar 2002 fallen hierunter auch inländische Überweisungen
und Überweisungen in Staaten außerhalb der EU und des EWR, sowie der
Missbrauch von Zahlungskarten (z. B. Kreditkarten, ec-Karten).
Transparentes, kundenfreundliches Verfahren
Nach der für das VÖB-Ombudsmannverfahren gültigen
Verfahrensordnung muss der Kunde seine Beschwerde gegen eine dem
Verfahren angeschlossene Bank schriftlich unter Schilderung des
Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung
erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbandes
richten. In der Streitigkeit darf noch kein Gericht, keine
Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung
betreibt, angerufen und kein außergerichtlicher Vergleich geschlossen
worden sein. Hilft die betroffene Bank der Beschwerde nicht ab, so
unterbreitet der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag, zur
angemessenen Beilegung der Beschwerde aufgrund der Rechtslage und
unter Berücksichtigung von Treu und Glauben. Der Schlichterspruch ist
für die Bank, sofern sie ihn annimmt, verbindlich. Bei Nichtannahme
durch den Kunden hat der Schlichtungsvorschlag weder für diesen noch
für die Bank bindende Wirkung. Beiden Beteiligten steht dann der Weg
zu den Zivilgerichten offen.
VÖB-Ombudsmann Teil des EU-Beschwerdenetzes
Die VÖB-Schlichtungsstelle ist Teil des von der Europäischen
Kommission begründeten FIN-NET, einem Netzwerk zur außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anbietern und Verbrauchern von
Finanzdienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt. FIN-NET greift
vor allem dann ein, wenn der Diensteanbieter in einem anderen
Mitgliedstaat als dem Wohnsitzland des Verbrauchers niedergelassen
ist. Dem Netzwerk sind bislang 37 nationale Einrichtungen
angeschlossen, die speziell für Finanzdienstleistungen zuständig
sind, oder die sich allgemein mit Verbraucherbeschwerden befassen.
Pressesprecher:
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 0170 2 47 67 02
E-Mail:  stephan.rabe@voeb.de
VÖB im Netz: www.voeb.de

Original-Content von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), übermittelt durch news aktuell

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