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Berufsunfähigkeit: 7 Fakten, die man kennen sollte

München (ots)

Laut Statistik trifft es jeden vierten Arbeitnehmer. Dennoch unterschätzen die meisten das Risiko Berufsunfähigkeit. Dass ein solcher Schicksalsschlag schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, ist nur den wenigsten bewusst: Eine Rente erhält längst nicht jeder. Und wenn doch ein Anspruch darauf besteht, fällt der Betrag meist ziemlich kümmerlich aus. Berufstätige Personen sollten sich also nicht darauf verlassen, dass der Staat im schlimmsten Fall in die Bresche springt. Swiss Life hat sieben Fakten zur Berufsunfähigkeit zusammengestellt.

   - Fakt 1: Vorzeitiger Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist 
     kein Einzelfall

Jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. Insgesamt können mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten.

   - Fakt 2: Für junge Menschen gibt es keine gesetzliche Rente bei 
     Berufsunfähigkeit

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Und die reicht meist nicht zum Leben aus. In Zahlen: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt die volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal 834 Euro, von denen noch Krankenversicherung und Steuern gezahlt werden müssen.

   - Fakt 3: Berufsunfähigkeitsrente wurde für ältere Arbeitnehmer 
     gekürzt

Auch wer vor 1961 geboren wurde, sollte sich nicht auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente verlassen: Die Höhe der Leistungen entspricht nur noch der halben Erwerbsminderungsrente.

   - Fakt 4: Teilzeitjobs müssen angenommen werden

Wer trotz Erkrankung in der Lage ist, mindestens 6 Stunden am Tag zu arbeiten, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zulässt, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente ausbezahlt.

   - Fakt 5: Für Berufsanfänger gibt es keinen gesetzlichen Schutz

Um Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu haben, müssen Angestellte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit dieser Regelung verlieren Berufsanfänger damit bei Unfall oder Krankheit in der Regel die Existenzgrundlage.

   - Fakt 6: Die gesetzliche Absicherung allein ist zu gering

Wer berufsunfähig wird, ist im wahrsten Sinne des Wortes arm dran. Denn die gesetzlichen Rentenzahlungen können bei Weitem nicht das bisherige Einkommen ersetzen. Wie groß der Unterschied tatsächlich ist, ist vielen Arbeitnehmern nicht klar. Ein Beispiel: Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, würde eine volle Erwerbsminderungsrente von 960 Euro erhalten, abzüglich Krankenversicherung und Steuer.

   - Fakt 7: Berufsunfähigkeit kommt oft schleichend

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden Menschen selten von heute auf morgen berufsunfähig. Nur bei etwa 15 % aller Fälle ist ein Unfall die Ursache dafür, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Der Lebensversicherer Swiss Life hat in einer Untersuchung bei ihren eigenen Versicherten die häufigsten Gründe für den Verlust der Arbeitskraft ermittelt: Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen sowie Krebserkrankungen sind nahezu für jeden zweiten vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben verantwortlich. Eine Unfallversicherung kann daher einen Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen.

Zwar gibt es in Deutschland keine Pflicht, sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit privat zu schützen, doch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zweifelsfrei eine der wichtigsten Versicherungen. Hier ist Eigeninitiative dringend gefragt. Denn wenn der Krankheitsfall eintritt, ist es zu spät.

Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life unter http://www.swisslife.de .

Pressekontakt:

Swiss Life
Karin Stadler
Berliner Str. 85
80805 München
Tel.: 089/3 81 09 - 13 43
Fax: 089/3 81 09 - 44 74
E-Mail: pressestelle@swisslife.de

Original-Content von: Swiss Life Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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