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Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. fordert zügiges Umsetzen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Berlin (ots)

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. "Vor exakt einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig bezeichnet, weil sie gegen Art. 1 GG, die Würde des Menschen, und Art. 20 GG, das Soziastaatsgebot, verstoßen. Und noch immer warten die Kinder auf die Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse wie Bildung und soziale Teilhabe", sagte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. "Es kann nicht sein, dass die Kinder die Leidtragenden der Unfähigkeit der Regierung sind. Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden", so Hilgers weiter.

Hilgers wies zudem darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend berücksichtige und ebenso verfassungswidrig sei. "Es ist richtig, dass die Opposition dem nicht zugestimmt hat." So weise die Berechnung der Kinderregelsätze erhebliche statistische Mängel auf. Die Statistikmethode sei intransparent, auf einer zu geringen Basis berechnet und deshalb nicht nachvollziehbar.

"Auch der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass von einem Betrag von 6,09 EUR nicht die komplette hygienische Versorgung wie Windeln und Babyöl für einen Säugling für einen Monat zu finanzieren ist", nannte Hilgers nur eins von vielen praktischen Beispielen, die den Widersinn des Regierungsentwurfes belegen. "Auch eine Opposition darf einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deshalb fordern wir sie auf, auch in künftigen Verhandlungen hart zu bleiben", sagte Hilgers.

Pressekontakt:

Johanna Suwelack
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Tel. 030-214809-20
suwelack@dksb.de

Original-Content von: Deutscher Kinderschutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell

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