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Weser-Kurier: Zum Urteil zu Strandgebühren schreibt Silke Hellwig:

Bremen (ots)

Es hat gestern keinen großen Knall gegeben und keinen kleinen, sondern nur ein "Puff". Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Strandgebühr zwar zurückgewiesen, vor allem aber, weil es sich nicht zuständig fühlt. Die Kläger müssen zivilrechtlich gegen die Gebühr vorgehen, und man kann davon ausgehen, dass sie diesen Weg beschreiten. Die Kernfragen sind juristisch nicht beantwortet, und es gibt derer viele: Darf man für das Betreten eines Strands, den meist die Eiszeit den Menschen hinterließ, Eintritt nehmen? Hat der Staat nur Pflichten, was seinen Grund und Boden betrifft, oder auch Rechte? Besonders interessant ist die Frage, wie ein Grundrecht auf Naturgenuss, das der Anwalt der Kläger einforderte, auszusehen hat, damit es vor Gericht verhandelt werden kann. Wie viel Meer, wie viel Wald und wie viel Wetter steht jedem Einzelnen wann und in welcher Form zu? Nachvollziehbar ist ohne Zweifel, dass Gemeinden nach Wegen suchen, den Aufwand, den sie treiben, zu refinanzieren. Bremer kennen diese Nöte: Für den Besuch des Rhododendronparks sollte einst Eintritt genommen werden, um die enormen Pflegekosten zu refinanzieren. Dafür gab es gute Argumente. Aber es blieb ein gewichtiges Gegenargument: Bürger zahlen Steuern, damit der Staat die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann. Eben darunter kann eine Parkanlage fallen oder eben auch ein ordentlicher Strand mit Toiletten, der meist nicht nur die Einwohner begeistern soll, sondern vor allem Touristen. Dafür eine Gebühr zu erheben, ist also eine Art doppeltes Abkassieren. Geschieht das im Nachhinein, wenn die Toiletten schon längst existieren, ist eine Gebühr obendrein demokratisch zweifelhaft: Es würde vermutlich kein Nord- oder Ostseestrand mit Toiletten und Spielplätzen ausgestattet, wenn zuvor in den kommunalpolitischen Gremien zu diskutieren wäre, dass die Anlagen über Gebühren refinanziert werden müssen. Wird die Strandgebühr dennoch auch eine nächste Gerichtsverhandlung überdauern, muss man damit rechnen, dass sie kuriose Blüten treibt. Und Bremen könnte sich mit Freimarktseintritts-, Weserufer- und Wallanlagen-Gebühren womöglich noch gesundstoßen.

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Telefon: +49(0)421 3671 3200
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