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Weser-Kurier: Zum Ganztagsschulausbau schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 6. August 2013:

Bremen (ots)

Es klingt verlockend, was die Bertelsmann-Stiftung vorschlägt: einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule. Bei der Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren konnte man jüngst beobachten, dass ein solcher Rechtsanspruch durchaus hilfreich sein kann. Lange hielt sich die Befürchtung, dass die Krippenplätze am 1. August nicht reichen werden - dem Tag, an dem der Rechtsanspruch greift. Es kam anders. Der Anspruch wird größtenteils erfüllt, auch in Bremen. Ob Bremen beim Ausbau ähnlich weit wäre, ohne den Rechtsanspruch im Nacken - man darf es bezweifeln. Die Bertelsmann-Stiftung hat sicher recht, wenn sie einen solchen Anspruch als "entscheidenden Hebel für eine staatliche Investitionsoffensive" bezeichnet. Allerdings: Ein solcher Rechtsanspruch bei Ganztagsschulen ist unter den derzeitigen Bedingungen nicht umsetzbar. Er bleibt ein frommer Wunsch. Und das liegt vor allem am Kooperationsverbot, das es dem Bund untersagt, sich an der Finanzierung von Schulen zu beteiligen. Und die Länder allein können sich einen Ausbau nicht in dem Maße leisten, das nötig wäre, um den Rechtsanspruch zu bedienen. Man kann das an Bremen beobachten. Hier soll nach derzeitiger Planung in den kommenden beiden Jahren nur eine gebundene Ganztagsschule entstehen. Nicht, weil der Senat das derzeitige Angebot für ausreichend hielte. Nicht, weil er nicht überzeugt wäre vom Nutzen dieser Einrichtungen, pädagogisch genauso wie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sondern, weil er das Geld für die grundlegende Unterrichtsversorgung braucht. Die SPD will das in den Haushaltsberatungen noch ändern. Sie will mehr Ganztagsschulen für Bremen. Und eigentlich ist niemand - auch nicht die Opposition - dagegen. Nur weiß im Moment niemand, wie das zu finanzieren wäre. Den ganz großen Wurf kann sich Bremen aber ohnehin nicht leisten. Dafür braucht es den Bund. Und dafür braucht es letztlich die Abschaffung des Kooperationsverbotes.

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