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Durchbruch bei den bundesweiten Tarifverhandlungen Altersversorgung von ARD und Deutschlandradio

Leipzig/Köln (ots)

In den Tarifverhandlungen über die Reform der Altersversorgung von ARD und Deutschlandradio ist in der 12. Verhandlungsrunde in Hamburg der entscheidende Durchbruch gelungen. Mit dem Abschluss einer verbindlichen Eckpunktevereinbarung haben sich die Rundfunkanstalten mit den Gewerkschaften ver.di, DJV und DOV auf die wesentlichen Eckpunkte für einen Abschluss der Tarifverhandlungen Altersversorgung einigen können.

Nach mehr als zwölfstündigen Verhandlungen in der 12. Runde der Tarifverhandlungen Altersversorgung am 10. Mai 2017 wurde von der ARD und Deutschlandradio und den Gewerkschaften ein verbindliches Eckpunktepapier unterzeichnet und damit ein Durchbruch bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung erzielt. In dieser Vereinbarung sind die wesentlichen Eckpunkte für einen Abschluss der Tarifverhandlungen Altersversorgung definiert. Damit kam es vor allem zu einer Verständigung bei dem lange umstrittenen Thema der Begrenzung der Rentendynamisierung. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Rentensteigerungen zukünftig im Vergleich zu den jeweiligen Gehaltssteigerungen um jeweils 1 Prozent geringer ausfallen. Mit dem Eckpunktepapier ist nunmehr auch die Voraussetzung für eine neue betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten geschaffen, die seit 1. Januar 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten.

Zur Einigung sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille: "Mit diesem Tarifkompromiss haben die ARD und das Deutschlandradio gemeinsam mit den Gewerkschaften ihre Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft unter Beweis gestellt und die Altersversorgung der Rundfunkanstalten auf eine neue, dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt. Die finanziellen Belastungen durch die Versorgungssysteme können mit den jetzt vereinbarten schmerzhaften, aber vertretbaren Einschnitten spürbar verringert werden. Die betriebliche Altersversorgung der Rundfunkanstalten wird damit für die Zukunft gesichert."

Die Aufwendungen der ARD für die Altersversorgung wurden bereits in der Vergangenheit durch eine Vielzahl dauerhaft fortwirkender Maßnahmen reduziert. Schon lange vor dem Öffentlichen Dienst haben die Rundfunkanstalten bei der betrieblichen Altersversorgung den Systemwandel zu einer von der gesetzlichen Rente unabhängigen betrieblichen Zusatzversorgung durchgesetzt und die Versorgungswerke daraufhin mehrfach angepasst. Die andauernde Niedrigzinsphase und die steigende Lebenserwartung führen jedoch branchenübergreifend in allen betrieblichen Altersversorgungssystemen zu erheblichen Aufwandssteigerungen. Die bisherigen Reformen reichen aus heutiger Sicht nicht aus, um die betriebliche Altersversorgung in den Rundfunkanstalten für die Zukunft abzusichern.

Vor diesem Hintergrund haben ARD und Deutschlandradio im Oktober 2013 Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di, DJV und DOV zur Reform der betrieblichen Altersversorgung in den Sendern aufgenommen. Dort wurde seither ein Gesamtpaket aus verschiedenen Bausteinen verhandelt, das sowohl die Altersversorgung der langjährigen Mitarbeitenden als auch der seit 1. Januar 2017 neu hinzugekommenen Beschäftigten umfasst.

Nach dem Abschluss des jetzt vereinbarten Eckpunktepapiers werden die Verhandlungen nun unter hohem Zeitdruck bis Ende Juli 2017 fortgesetzt und insbesondere die noch offenen, vor allem technischen Detailfragen geklärt. Die Tarifverträge stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien von ARD und Deutschlandradio.

Pressekontakt:

Steffen Grimberg
ARD Sprecher
Tel.: 0341/300-6431
E-Mail: steffen.grimberg@mdr.de

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