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Vergabe terrestrischer Frequenzen an den Rundfunk ist ausschließliche Sache der Mitgliedstaaten. Das muss auch künftig so bleiben!

Köln/Saarbrücken (ots)

"Die Vergabe terrestrischer Frequenzen an
den Rundfunk ist elementar für die Ausgestaltung der Medienordnung in
Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der EU. Jegliche 
Einschränkung dieser mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenz durch 
Vorgaben aus Brüssel ist aus Sicht der ARD inakzeptabel. Die 
Europäische Kommission will sich mit ihren Vorschlägen zur Revision 
des Telekom-Pakets in erheblichem Maße Harmonisierungs- und 
Kontrollrechte zuschreiben lassen. Ich begrüße sehr, dass die 
Bundesländer diesen Bestrebungen mit Blick auf die Rundfunkfrequenzen
einen Riegel vorschieben wollen", kommentierte der ARD-Vorsitzende 
und SR-Intendant Fritz Raff die heutige Positionierung des 
Bundesrates zu den Kommissionsvorschlägen hinsichtlich der 
Überarbeitung des sogenannten Telekom-Pakets.
In seiner heutigen Stellungnahme hatte der Bundesrat betont, dass 
der digitalen Terrestrik auch künftig herausragende Bedeutung 
zukomme, um Vielfalt im Rundfunk, einschließlich des Zugangs lokaler 
und regionaler Anbieter zu sichern, sowie alle Bürger auch in der 
Fläche mit stationären, mobilen und portablen audiovisuellen Diensten
zu versorgen. Ferner unterstützt der Bundesrat eine verbesserte 
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene, um das 
Potenzial der sogenannten digitalen Dividende bestmöglich zu 
erschließen. Er hält jedoch eine Zentralisierung der 
Frequenzverwaltung für nicht erforderlich.
In ihren Revisionsvorschlägen ließe die Kommission jegliches 
Verständnis für die demokratischen, kulturellen und sozialen 
Funktionen des frei empfangbaren Rundfunks in Europa vermissen, so 
Raff. Auch dieser solle hinsichtlich der von ihm genutzten 
Übertragungswege, hier speziell mit Blick auf die Terrestrik, 
grundsätzlich dem Liberalisierungs- und Deregulierungsansatz der 
Kommission unterworfen werden. Die Rolle, die dem Rundfunk, 
öffentlich-rechtlich und privat, bei der Wahrung und Förderung von 
Medienpluralismus und kultureller Vielfalt zukomme, werde 
weitestgehend ignoriert, so Raff weiter. Es sei gut, dass die 
Bundesländer hieran eindeutige Kritik übten und notwendige 
Nachbesserungen im anstehenden europäischen Gesetzgebungsprozess 
einforderten.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff unterstrich: "Wir sind dem Prinzip 
der effizienten Nutzung der Rundfunkfrequenzen verpflichtet und 
handeln entsprechend. Wir haben die Digitalisierung der 
terrestrischen Rundfunkübertragung durch DVB-T entscheidend 
vorangetrieben, zugleich fördern wir die Fortentwicklung dieses 
Standards. Die "digitale Dividende", deren Verteilung derzeit 
diskutiert wird, haben der öffentlich-rechtliche und der kommerzielle
Rundfunk durch die Einführung von DVB-T überhaupt erst ermöglicht. 
Mit unseren attraktiven Programmangeboten konnten die Zuschauerinnen 
und Zuschauer überhaupt erst davon überzeugt werden, den 
analog-digitalen Umstieg nachzuvollziehen und damit DVB-T in 
Deutschland zu einem großen Erfolg zu verhelfen."
Der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk in Deutschland 
müssten bei der Verteilung der digitalen Dividende in Deutschland 
angemessen beteiligt werden, sagte Raff weiter. "Der Rundfunk braucht
hier Entwicklungsperspektiven, um über die Verbesserung von Ton- und 
Bildqualität, Stichwort: HDTV, und zusätzliche Angebote die 
digital-terrestrische Rundfunkverbreitung wettbewerbsfähig zu halten.
Die digital-terrestrische Verbreitung der Programme der ARD ist nicht
durch andere Übertragungsformen substituierbar. Sie trägt maßgeblich 
zur Erfüllung unseres Grundversorgungsauftrags bei."

Pressekontakt:

Für Rückfragen steht Ihnen die WDR-Pressestelle, Frau Gudrun
Hindersin, Telefon: 0221-220 2405 zur Verfügung.

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