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Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen statt - ARD-Vorsitzender Fritz Raff: Rechtssicherheit bietet Chancen für neuen Dialog

Karlsruhe (ots)

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat das Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes im Streit über die 
Verfassungsmäßigkeit der Gebührenfestsetzung durch die Länder im Jahr
2004 begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am morgen der 
Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 
statt gegeben.
In einer ersten Stellungnahme betonte Raff: "Unser Gang nach 
Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die 
damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich 
die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des 
Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung 
nicht vereinbar."
Raff weiter: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für die KEF,
für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für die Länder im 
Blick auf künftige Gebührenfestsetzungsverfahren. Es war wichtig, 
dass das Gericht festgestellt hat, dass die wesentliche Ertragsquelle
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden 
Erwägungen festzusetzen ist."
An die Länder gerichtet sagte Raff: "Ich denke, auch auf 
Länderseite wird dieses Urteil als ein Stück Mehr an Rechtssicherheit
verstanden werden, zumal seit dem letzten Urteil des Gerichts zur 
Rundfunkfinanzierung 13 Jahre ins Land gegangen waren. Das neue 
Urteil ist eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder 
unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Dabei werden die erneuten Hinweise
des Gerichts auf die Möglichkeit der Indexierung zu berücksichtigen 
sein. Auch die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium
zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wird durch dieses Urteil zu Recht 
gestärkt."
Der ARD-Vorsitzende wird am morgigen Mittwoch im Anschluss an die 
ARD-Hauptversammlung um 11 Uhr in Köln zu den weiteren Aspekten des 
Urteils Stellung nehmen.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de

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